Gezielter Goldverkauf, Finanzamt melden?
Hallo alle zusammen! Ich habe in den nächsten Jahren vor mir Gold-Sammlermünzen zu kaufen. Ich habe nun zwei Fragen die sich mir stellen.
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Wenn ich nun gezielt Sammlermünzen kaufe und diese später (gewinnbringend) verkaufe, zählt das schon als Gewerbe? Da Gold ja doch teuer ist, werde ich mir nur einmal im Jahr für ca. 2000€ Gold kaufen...
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Wenn ich nun angenommen in den nächsten Jahre ca, 1kg Gold kaufe, und in 10 Jahren komplett verkaufen möchte, wird mir ja ein gewisser Betrag auf mein Konto überwiesen. Jetzt gehe ich davon aus, dass das FA nachfragen wird, woher dieser Betrag kommt.. Muss ich diesbezüglich sämtliche Rechnungen etc. für den Goldkauf aufbewahren? Oder wie kann ich mir vorstellen wie das ablaufen wird? Gibt es eventuell eine Möglichkeit dem FA vorab zu sagen: ich habe 500g Gold im Jahr 2016 gekauft, Rechnung anbei oder nicht, und möchte dieses in der Zukunft (gewinnbringend) verkaufen? Mir geht es darum, ich möchte nicht in Erklärungsnot kommen, wann ich Gold gekauft habe etc...
Ich hoffe Ihr versteht mein Anliegen und freue mich auf eure Antworten!
2 Antworten
Gold ist keine Währung sondern ein Rohstoff. Goldkauf ist eine Frage der eigenen Einstellung. Meiner Meinung nach lohnt es sich eher in physisches Gold zu investieren welches auch als Rohstoff gehandelt wird. Nach mehr als 12 Monaten Haltedauer ist dann der Gewinn steuerfrei. Das hat mit dem Finanzamt nicht das geringste zu tun. In der Vergangenheit war Gold schon immer einer der stabilsten Investitionen um seine Kaufkraft zu "versichern". Meine Kunden kaufen z.B. in Monatsraten und lassen sich dann kleine Goldbarren eingeschweißt und nummeriert physisch ausliefern. Alternativ kann man Gold auch zum Beispiel im Depot lagern. Auch hier nach mehr als 12 Monaten Haltedauer keine steuerpflichtigen Gewinne. Goldmünzen sind ggf. nicht leicht zu veräußern. Eine weitere Möglichkeit mit weit größeren Renditechancen sehe ich in einer anderen Währung, aber das gerne per PN.
Was bezeichnest Du denn als "Sammlermünzen"? Dir ist hoffentlich bekannt, daß nur Anlagegold und noch als gesetzliches Zahlungsmittel geltende Münzen umsatzsteuerfrei sind. In anderen Fällen bekommt man bezahlte Umsatzsteuer bei einem Verkauf nicht zurück.
Wenn Du gar Medaillen sammeln willst, also Phantasieprodukte aus Gold in Münzform, dann erwischt es Dich mehrfach böse: Nicht nur, daß Du Umsatzsteuer zahlen mußt, die Verkäufer derartiger Produkte schlagen auf den reinen Goldpreis auch noch Präge- und Vertriebskosten in teils heftiger Höhe auf. Beim Wiederverkauf aber bekommt man nur den Materialwert.
Steuerlich kann Dir nach 12 Monaten nichts passieren. Ich zweifele allerdings ohnehin daran, daß Du irgendeinen Gewinn machen wirst:
Schau Dir mal die langfristige Entwicklung des Goldpreises an und damit meine ich auf Sicht von 30 bis 40 Jahren. Das ist weder eine solide noch eine sichere Anlage gewesen. Was in Zukunft wird, weiß natürlich niemand, aber aus welchem Grund sollte der Goldpreis langfristig nachhaltig in die Höhe schnellen?
Wenn tatsächlich die Quittungen verloren gingen..?
Irgendwie passt diese Frage nicht zu Dir. Du bist doch ordentlich und hast schon die Lösung:
Ich bewahre diese nun bei mir in meinem Safe auf.
Ich würde mir eher Gedanken um Deine Hausratversicherung machen;-) Wer nämlich Quittungen verliert, dem wird sicherlich auch der Safe ausgeräumt und Dein Zielwert ist bestimmt nicht versichert!
Als Sammlermünze meine ich zB die 100€ Goldmünze - Reihe UNESCO Welterbe oder die 20€ Goldmünze - Reihe deutscher Wald.
Diese Münzen sind aus Feingold 999.. Wäre der Erlös nach einem Jahr hier auch steuerfrei? Unabhängig davon, ob dieses Geschäft lukrativ wäre...?
Um meine einhergehende Frage nochmals anders zu formulieren..:
Angenommen ich kaufe mir dieses Jahr die genannten Goldmünzen im Wert von 10.000€.
Ich bewahre diese nun bei mir in meinem Safe auf.
Nach fünf Jahren lagre ich diese um und verliere oder vernichte dabei die dazugehörige Rechnungen / Quittungen.
Nach 15 Jahren beschließe ich mich diese Münzen (alle) für, sagen wir, 12.000€ zu veräußern.
Ich bekomme nun den Betrag von 12.000€ (oder 20.000€, oder einen beliebigen Wert eben) auf mein Konto überwiesen. Nun müsste ich keine Steuern zahlen, da ich die Münzen nach einem Jahr veräußere.
Aber: kann das FA diesbezüglich fragen stellen, wie dieser hohe Betrag zustande kommt? Wenn tatsächlich die Quittungen verloren gingen..?
Ich bin noch ein absoluter Neuling in diesem Bereich, daher diese "Anfängerfragen".
Danke