Darf das Finanzamt ein digitales Fahrtenbuch ablehnen?

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Hier ist eine Übersicht von Geräten, bei denen vermerkt ist, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt sind.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (keine nachträglichen Änderungen, bzw. genaue Dokumentation was verändert wurde), dann werden die Ergebnisse dieser elektronischen Fahrtenbücher auch anerkannt.

http://www.firmenauto.de/1/9/3/8/7/9/8/Fahrtenbuecher.pdf


Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Im Focus stand dazu:

"Steuerzahler müssen  selbst prüfen, ob das Programm die Voraussetzungen erfüllt, wenn sie ein elektronisches Fahrtenbuch für einen privat genutzten Dienstwagen nutzen. „Andernfalls besteht die Gefahr, dassdas Finanzamtdas Fahrtenbuch nicht anerkennt.“
Für ein Fahrtenbuch gelten generell strenge Vorgaben: „Der Fahrer muss lückenlos nachweisen, welche Fahrten betrieblich und welche privat waren“, erklärt Käding. Zu den Pflichtangaben gehören bei beruflichen Fahrten das Datum, das konkrete Ziel der Fahrt und der Grund, der Kilometerstand zu Beginn und am Ende einer Fahrt sowie die möglichst exakte Bezeichnung des jeweiligen Ortes. Für Privatfahrten genügen die Kilometerangaben. Fahrten zwischenWohnungund Arbeitsstätte sind gesondert zu kennzeichnen.
Wichtig zu beachten: „Das Fahrtenbuch muss so geführt werden, dass nachträgliche Änderungen nicht mehr möglich sind“, erklärt Käding. Excel-Tabellen seien daher nicht ausreichend. Sie seien manipulierbar."

Man müsste ein Programm nehmen, welches alle Anforderungen erfüllt, im Internet findet man die Auflistungen. Dann haben sie keinen Grund es abzulehnen. 

Die Vorgaben der Finanzbehörden sind m.E. eindeutig und lassen keinen Ermessensspielraum zu. 

"Elektronische Fahrtenbücher sind nur dann erlaubt, wenn auch hier nachträglich nichts manipuliert werden kann. Eine Excel-Tabelle zum Beispiel geht nicht: Es ist kein in sich geschlossenes Verzeichnis und Zellen oder ganze Zeilen können nachträglich einfach und ohne Nachweis hinzugefügt werden." 

http://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/wozu-ein-fahrtenbuch-und-wie-funktionierts.html    

Darf das Finanzamt digitales Fahrtenbuch ablehnen?

Unter Umständen - Ja.

(FG Baden-Württemberg, Urteile vom 14.10.2014 - 11 K 736/11 bzw. 11 K 737/11;BFH, Urteil vom 01.03.2012 - VI R 33/10;BFH, Urteil vom 13.11.2012 - VI R 3/12;FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.03.2011 - 2 K 2155/07; FG Münster, Urteil vom 04.02.2010 - 5 K 5046/07 E,U; BFH, Urteil vom 21.04.2009 - VIII R 66/06)

Ist das FA verpflichtet manche digitale Fahrtenbücher zu akzeptieren? 

Ja.

(BFH, Urteil vom 21.04.2009 - VIII R 66/06; BFH, Urteil vom 16.11.2005 - VI R 64/04)