Wie wird das Erbe des Ausschlaggenden verteilt?
Stiefvater (Ehemann) und die 2 leiblichen Kinder der Verstorbenen (Mutter) erben, (50/25/25).
Stiefvater will das Erbe (keine Schulden) ausschlagen. Gehen seine 50% an seine Stiefkinder und somit an die direkten Abkömmlinge der verstorbenen Mutter, oder geht sein Anteil an seinen direkten Abkömmling (Sohn).
Testament ist nicht vorhanden.
3 Antworten
Wenn eine Person ausschlägt, wird das Erbe verteilt, als würde er nicht leben (§ 1953 (2) BGB).
Der Stiefsohn der Mutter ist nicht mit Ihr verwandt. Das Erbrecht des Ehegatten (§§ 1371, 1931 BGB) ist nicht vererblich.
Da der Ehemann hier als nicht lebend zählt, wenn er ausschlägt (§ 1953 (2) BGB), erben hier dann nur noch die leiblichen Kinder (§ 1924 BGB).
Schlägt ein Erbe aus, schlägt er damit auch für seine Erbnachfolger mit aus!
Das Gesetz tut dann so, als ob es den Ausschlagenden von Anfang an nicht gegeben hat.
Also ja, dann geht alles auf die Kinder.
Der Stiefvater kann hier zugunsten der Stiefkinder das Erbe ausschlagen.
Danke! Genau so vom Amtsgericht attestiert bekommen