Woran merke ich, ob mein Bankkonto gekündigt ist? Wie komme ich an mein Geld bei Kündigung?

Hallo,

es geht um folgende Situation:

Es gab im Juli eine laufende Pfändung auf meinem Konto, weshalb die Postbank mir einen Brief zuschickte, in dem steht, dass sie mein Konto zum 25.09. kündigen werden. Dort stand auch drin, dass sie die Kündigung zurücknehmen werden, wenn die Pfändung bis dahin wieder ruhend gestellt ist. Die Pfändung ist bereits seit August ruhend gestellt und ein Mitarbeiter am Telefon teilte mir im August mit, dass die Kündigung damit vom Tisch ist.

Ich mache mir allerdings Sorgen, dass die zuständigen Mitarbeiter vielleicht vergessen haben könnten, die Kündigung im PC wieder rauszunehmen, sodass mein Konto nun doch gekündigt ist. Ich wollte das heute bei der Postbank testen. Der Geldautomat hat meine Karte angenommen und ich konnte auch meinen Kontostand sehen. Ich wollte eigentlich auch testen, ob ich weiterhin Geld abheben kann, aber ich hab leider nurnoch 4 Euro auf dem Konto, sodass ich den Test nicht durchführen konnte. Ich wollte euch deshalb fragen: Woran kann ich erkennen, ob mein Konto gekündigt ist oder nicht? Ich bekomme nämlich am Montag mein Geld und wenn das Konto gekündigt wäre, würde ich da ja nicht rankommen und ich könnte meine Miete nicht überweisen. Ich möchte aber auch nicht bis Montag warten, um die Gewissheit zu haben, ob mein Konto gekündigt ist oder nicht. Möchte das jetzt unbedingt wissen, damit ich wieder beruhigt bin. Wisst ihr vielleicht, woran ich erkennen kann, ob mein Bankkonto gekündigt ist oder nicht?

Und die 2. Frage: Wenn mein Konto gekündigt sein sollte, wie komme ich dann an mein Geld auf dem Konto? Mein Geld kommt am Montag aufs Konto und wenn das Konto seit dem 25. schon gekündigt ist, würde ich nicht an das Geld rankommen, oder? Wie würde ich an mein Geld wieder rankommen?

Danke im Voraus für Eure Antworten =)

Liebe Grüße

Bankkonto, Kündigung
Herkunft der Bareinzahlungen nachweisen?

Hallo!

Ich muss für meine Bank die Herkunft meiner Bargeldeinzahlungen nachweisen, da meine Kontobewegungen nicht zu einem "normalen" Studenten passen. Ich studiere an einer Hochschule für Berufstätige, für die eine monatliche Gebühr bezahlt werden muss. Die Kosten dafür werden von meinen Eltern übernommen und mir monatlich zur Einzahlung aufs eigene Bankkonto in bar übergeben.

Darüber hinaus wird mir mein Lohn bar ausgezahlt (Lohnabrechnungen und Quittungen sind natürlich vorhanden) und wandert dann weiter per Einzahlung auf mein Bankkonto. Unter dem Strich handelt es sich bei den durchschnittlichen Einzahlungen - abzüglich der von den Eltern übernommenen Studiengebühren - um monatliche Beträge i.H.v. 923,41€.

1) Ist eine unterschriebene Erklärung der Eltern, dass Sie mir das Studium finanzieren, als Nachweis der Bargeldeinzahlungen für das Studium bereits ausreichend?

2) Wie soll ich Geldschenkungen zu Weihnachten/zum Geburtstag oder Ersparnisse aus eben solchen und weiteren "besonderen" Anlässen nachweisen? Gerade während des ersten Lockdowns habe ich nämlich darauf zurückgegriffen.

3) Wie verhält es sich mit dem Nachweis von Verkäufen auf eBay-Kleinanzeigen (z.B. für eine ersetzte Grafikkarte und später einen nicht mehr gebrauchten PC), für die man keine Belege hat, da die Sache bei Abholung bar bezahlt wurde? Von dem PC habe ich höchstens noch eine SMS vom Käufer, welcher nach der Abholung noch nach einem Passwort gefragt hat.

Danke im Voraus!

Geld, Bankkonto, Nachweis
Brauche ich für ein Nebengewerbe ein eigenes Bankkonto? (Und nutzt jemand N26?)?

Ich habe 2 unterschiedliche Fragen, die aber stark zusammenhängen. Deshalb möchte ich sie beide in einem Thread stellen.

Darf man sein privates Bankkonto für ein (Neben-)gewerbe nutzen? Und unterscheiden Banken da zwischen Konten von Privatpersonen und deren Gewerbe (heißt, wenn man alleine selbstständig ist, vielleicht auch nur Teilzeit - Kein Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern).

GPT schreibt, dass ich mein privates Konto für mein Gewerbe nutzen darf. Aber die Frage, ob man bei der Registrierung ein Bankkonto als Privat oder Gewerblich kennzeichnen muss, beantwortet er auch mit Ja.

Und nutzt noch jemand von euch die Bank N26? Ich habe mir dort vor wenigen Monaten ein kostenloses Konto erstellt. Also hauptsächlich bin ich bei der Sparkasse, aber N26 hat eine kostenlose Variante, wo man eine Online-Kreditkarte bekommt und ich damit einen Kauf tätigen wollte (der passenderweise auch für mein Gewerbe war). Ich habe aber keine Ahnung mehr, ob ich bei der Registrierung angeben musste, ob ich das Konto privat nutze oder gewerblich, ob ich das nachträglich noch ändern kann und ob es mich jährlich oder sogar monatlich etwas kosten muss, dieses Konto zu besitzen, wenn es gewerblich nutze. Dass ich dieses N26-Konto jetzt einfach ohne weiteres für mein Gewerbe nutze, obwohl ich angegeben habe, dass es ein privates Konto ist (wenn ich das bei der Registrierung gefragt worden sein sollte), ist nicht möglich oder?

Man merkt wahrscheinlich, dass ich überhaupt keine Ahnung habe. Wäre ein Steuerberater auch für solche Fragen ein Ansprechpartner?

Bank, Bankkonto, Gewerbe, selbstständig, Selbstständigkeit
Dürfen Banken Dispolimit ohne Erlaubnis/Mitteilung erhöhen?

Guten Abend Liebe Community,

ich habe eine Verständnisfrage und kenne leider niemanden der mir das genauer erklären kann.

Meine Frau hat mit ihrer Bank einen Dispo ausgemacht von -200€ und das ab da das Konto gesperrt werde und keine Rechnungen mehr abgehen. Weder per Lastschrift noch per Karte. Hat die Letzten 6 Jahre, wenn’s mal dazukam das sie ihr Limit erreicht hatte, auch gut funktioniert, da sie ihr Dispo von ihrem Lohn auch ausgleichen konnte und wenn’s mal doch knapp wurde, dann habe Ich Ihr Konto dann auch immer augenblicklich ausgeglichen.

-Da Sie vorkurzem leider Arbeitssuchend geworden ist-was ihre Bank wusste- begleiche Ich natürlich das eventuell entstandene Minus, durch die noch laufenden Rechnungen (Auto, Versicherungen, Handy-Tarif) auf ihrem Konto.

-Diesen Monat aber hat ihre Bank selbstständig entschieden Zahlungen zuzulassen obwohl ihr Konto, quasi am Limit war und eigtl gesperrt sein sollte, ohne Sie darüber in Kenntnis zu setzen. Der abgemachte Dispo von -200, wurde um nochmal 300€ überschritten.

-Auf ihre Nachfrage bei der Bank was das solle ohne Sie vorher in Kenntnis zu setzen, bekam Sie nur die Antwort: Der Dispo sei noch bei -200, aber die Bank habe die Zahlungen aus Kulanz zugelassen, um Ihr die Rücklastschrift-Gebühren zu ersparen. Sie sollte sich lieber bedanken.

Ich verstehe jetzt aber nicht warum. Sonst wars auch kein Problem ihr Konto zu sperren und gefühlt 1000Rücklastschriften auszuführen wenns Limit mal erreicht war.

Ich frage mich jetzt, ob die das einfach dürfen ohne das es einer Mitteilung bedarf.

Oder ob die nicht einfach nur gierig sind, da ja der Dispozins höher ist, wenn es quasi auf Kulanz von der Bank bezahlt wird, ohne es vertraglich vereinbart wurde. Die wissen ja auch das ich ihr Konto bei eventuellem Minus ausgleiche.

Ich hoffe jemand hat mir eine Erklärung und ich entschuldige den Roman,

Liebe Grüße

Drako

Bankkonto, Dispokredit