Dürfen Banken Dispolimit ohne Erlaubnis/Mitteilung erhöhen?
Guten Abend Liebe Community,
ich habe eine Verständnisfrage und kenne leider niemanden der mir das genauer erklären kann.
Meine Frau hat mit ihrer Bank einen Dispo ausgemacht von -200€ und das ab da das Konto gesperrt werde und keine Rechnungen mehr abgehen. Weder per Lastschrift noch per Karte. Hat die Letzten 6 Jahre, wenn’s mal dazukam das sie ihr Limit erreicht hatte, auch gut funktioniert, da sie ihr Dispo von ihrem Lohn auch ausgleichen konnte und wenn’s mal doch knapp wurde, dann habe Ich Ihr Konto dann auch immer augenblicklich ausgeglichen.
-Da Sie vorkurzem leider Arbeitssuchend geworden ist-was ihre Bank wusste- begleiche Ich natürlich das eventuell entstandene Minus, durch die noch laufenden Rechnungen (Auto, Versicherungen, Handy-Tarif) auf ihrem Konto.
-Diesen Monat aber hat ihre Bank selbstständig entschieden Zahlungen zuzulassen obwohl ihr Konto, quasi am Limit war und eigtl gesperrt sein sollte, ohne Sie darüber in Kenntnis zu setzen. Der abgemachte Dispo von -200, wurde um nochmal 300€ überschritten.
-Auf ihre Nachfrage bei der Bank was das solle ohne Sie vorher in Kenntnis zu setzen, bekam Sie nur die Antwort: Der Dispo sei noch bei -200, aber die Bank habe die Zahlungen aus Kulanz zugelassen, um Ihr die Rücklastschrift-Gebühren zu ersparen. Sie sollte sich lieber bedanken.
Ich verstehe jetzt aber nicht warum. Sonst wars auch kein Problem ihr Konto zu sperren und gefühlt 1000Rücklastschriften auszuführen wenns Limit mal erreicht war.
Ich frage mich jetzt, ob die das einfach dürfen ohne das es einer Mitteilung bedarf.
Oder ob die nicht einfach nur gierig sind, da ja der Dispozins höher ist, wenn es quasi auf Kulanz von der Bank bezahlt wird, ohne es vertraglich vereinbart wurde. Die wissen ja auch das ich ihr Konto bei eventuellem Minus ausgleiche.
Ich hoffe jemand hat mir eine Erklärung und ich entschuldige den Roman,
Liebe Grüße
Drako
4 Antworten
Beim Dispokredit gibt es 2 Verantwortlichkeiten:
- Die Bank muss einen sinnvollen Zusammenhang zwischen Einkommen und Dispo finden
- Der Kunde muss mit seinem Konto verantwortungsbewusst innerhalb des vorhandenen Limits umgehen können
Jetzt alle Schuld auf die Bank zu schieben ist zu kurz gesprungen, denn jetzt kommst auch noch Du ins Spiel.
Es existieren 2 unterschiedliche Dispo-Limite:
- das externe, das der Kunde kennt
- das interne, das über das externe hinausgeht und von der Kulanz und - jetzt kommts - von der Erfahrung mit schnellen und zuverlässigen Kontoausgleichen abhängig ist.
Nachdem Du regelmässig hier eingesprungen bist hat die Bank eben einen höheren internen Kulanzrahmen.
Was wäre bei Rücklastschriften passiert?
- Abgesehen von einer Gebührenbelastung und Aufwand für manuelle Zahlung ist es gegenüber dem Veranlasser des Einzugs ein deutliches Merkmal für Zahlungsschwierigkeiten, was sich auf künftige Beziehungen auswirken kann.
- Ferner gehen dabei Meldungen darüber an die Schufa, was natürlich der Bonität ebenfalls nicht unbedingt zuträglich ist.
Zu einem verantwortugnsbewussten Umgang mit einem Konto gehört auch, seinen Kontostand und die künftig zu erwarteten Belastungen zu kennen. Diese kommen ja nicht plötzlich aus dem Nirwana, sondern sind speziell bei Lastschrifteinzügen vorher bekannt.
Vielen Dank. das ist Hilfreich. so hab ich das nicht betrachtet.
Ich verstehe das Problem nicht. Sie kann doch selbst die Rückbuchung von Lastschriften veranlassen. Ausserdem kann sie die Einzugsermächtigungen widerrufen und auf Rechnung umstellen. Dann kann sie selbst entscheiden, was davon sie bezahlen will. Unbezahlte Rechnungen verursachen bei ihr ja offenbar keine Probleme.
Hier noch ein interessanter Artikel, vor allem der letzte Absatz.
Wenn ich etwas vereinbare, gehe ich davon aus, dass die Regelung auch dann noch gilt, wenn der Sachbearbeiter wechselt.
Wenn sich die Bank nicht an die Vereinbarung hält, sollte das nicht euer Schaden sein.
Würde die Vereinbarung schriftlich gemacht? Hast du einen Nachweis oder jetzt eine Aussage, nach der es diese Vereinbarung gibt?
Wirklich ein unnützer Roman.
Niemand zwingt jemanden, den Dispo zu benutzen.
@ Correct: Das ist so ziemlich das erste mal, dass Du eine richtige Antwort gegeben hast. Weiter so! Sonst gilt das Sprichwort: "Auch ein blindes Huhn findet mal ein Korn."
Das passt zu Dir - da hat die Community wieder mal was zum Kopfschütteln.
Das hoffe ich. Kopfschütteln fördert die Gehirndurchblutung und damit das Urteilvermögen. Versuchs mal ;-)
Ja, bei der einrichtung davon hat meine Frau darauf bestanden.
Jetzt zu der erhöhung des limits, leider nein.