Kontoumschreibung wegen Volljährigkeit pflicht?
Hallo, ich hatte schon mit 14 ein Sparbuch. Dieses Sparbuch war bei der Volksraiffeisenbank und als ich 18 wurde, bekam ich einen Brief in dem stand, dass die Vollmächte meiner Eltern nun aufgelöst sind. Nun habe ich noch einen Brief bekommen in dem steht, dass mit Volljährigkeit das Konto auf mich umgeschrieben werden muss. Ich sollte einen Termin ausmachen meinen Ausweis mitnehmen und dann dahin um dies zu tun.
Nun ist meine Frage, ist das nun wirklich ein MUSS oder muss ich da nicht unbedingt hin? Vielen Dank für die Antworten
Und falls ich da nicht hingehen würde, was würde dann passieren?
2 Antworten
Es wäre wärmstens zu empfehlen, dass der Kundenstamm erneuert wird.
zwar wirst Du immer an das Geld heran kommen, allerdings wird die Bank den Zugang bis zur Erneuerung deines Personenstammblattes verbieten.
du brauchst bei dem Termin auch nichts groß machen. Deine Eltern wurden als gesetzliche Vertreter hinterlegt, nun bist Du Volljährig. Bedeutet, dass die Regelung zur Verfügung geändert werden muss.
darüberhinaus hat die Bank die Möglichkeit, das Sparkonto so lange bis zur Legitimation einzufrieren und es zu sperren, vergleiche AGB der Bank, zum Punkt der Mitwirkungspflichten
Alternativ kannst du vorher deinen Perso für die ordnungsgemäße Legitimation vorlegen (die Bank macht sich ne Kopie vom Perso) und kann alles für die Unterschriften vorbereiten. Gerade wegen der aktuellen Situation ist es von der Bank üblich, es so tu machen
So lange Du dieser Aufforderung jetzt nicht nachkommst, kannst Du trotz Volljährigkeit im Falle X nicht über das Ersparte verfügen.
Desweiteren wirst Du dafür auch Deine Steuer-ID vorlegen müssen.
Dieses Schreiben benötigst Du dafür :
http://www.fmm-magazin.de/dateien/dateien/musterschreiben_identifikationsnummer.pdf
Die SteuerID zieht sich die Bank vom BZSt.
und sehrwohl könnte derjenige darüber verfügen, mit Legitimation (durch bPA oder RA).
Arbeite im Direktvertrieb einer Bank... wir ziehen uns die .. tut mir leid, dass Du da solche Schwierigkeiten mit hattest.
Ich habe meinem Bruder nach meines 18. eine Bevollmächtigung erteilt, das heißt er konnte geld abheben, aber ich könnte erst Geld abheben wenn ich diese Umschreibung mache?
Was für eine Vollmacht willst Du deinem Bruder erteilt haben? Eine notarielle Generalvollmacht? Wenn ja, kann dein Bruder verfügen, sonst nicht.
anderer Fall wäre es, wenn dein Bruder eine Bankvollmacht hat.
Ach okay super danke. Dann werde ich demnächst einen Termin bei der Bank machen.