Gebuchte Überweisung zurückholen?

4 Antworten

Von der Empfängerbank bekommst Du auch per Klage nichts zurück. Höchstens innerhalb der nächsten 30 Jahre vom Empfänger (vielleicht erbt er ja noch), wenn die Forderung tituliert ist. Ansonsten innerhalb von 3 Jahren.

Wie kommt man denn auf die Idee, die eigene Bank oder die Empfängerbank seien haftbar für Deinen Fehler?


xplsive 
Beitragsersteller
 20.05.2022, 00:02

Ja richtig, mein Fehler. Danke für die Nachhilfestunde! Einen schönen Abend noch.

Das Empfängerkonto befindet sich im Guthaben Minus und

Im Guthaben, oder im Minus? Wenn dir der Empfänger das Geld zurückzahlen möchte, müsst ihr beide eben darauf warten, bis er wieder genug Geld auf dem Konto verfügbar hat. Ein Überweisungsrückruf ist in dem Fall leider nicht mehr möglich.

Ich habe meine Bank bereits kontaktiert welche mir erzählt dass man hier hier nichts tun kann?

Ja, da hat deine Bank völlig recht.

Muss Ich nun Klage einreichen welche Möglichkeiten haben ich ansonsten mein Geld von der Empfängerbank zurückzuholen?

Warum denn klagen? Was ist der Hintergrund dafür?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter

Deine Bank und die empfangende Bank sind für die ordnungsgemäße Abwicklung einer von Dir autorisierten Überweisung verantwortlich.

Die Überweisung wurde offensichtlich von Dir angewiesen und autorisiert. Damit ist der Auftrag für die beteiligten Banken klar und ausführbar. Dies haben sie dann im Rahmen ihrer vertraglichen Pflichten ausgeführt.

Einen Geschäftsprozess zur Stornierung einer solchen ordnungsgemäßen Überweisung gibt es nicht, daher können die beteiligten Banken Dir nicht weiterhelfen. Woraus willst Du den Anspruch ableiten, einen solchen Stornierungsprozess nutzen zu können?

Gegen Deine Bank oder die Empfängerbank zu klagen wird ebenso fruchtlos bleiben. Diese Klage wird mangels Rechtsgrundlage abgewiesen. Du hast keinerlei strafrechtliche oder zivilrechtliche Ansprüche gegen die Banken aufgrund der Ausführung der Überweisung. Die Tatsache, dass Du "irrtümlich" eine vollständige Überweisung autorisiert hast, kann den Banken nicht zur Last gelegt werden, sondern nur Dir selbst.

Also bleibt nur der Weg zum Empfänger. Sollte der Empfänger unrechtmäßig eine Überweisung erhalten haben, kannst Du diese vom Empfänger zurückfordern - zur Not mit dem Mittel einer Strafanzeige (z.B. bei Betrug) oder einer zivilrechtlichen Klage (z.B. bei unrechtmäßigem Bezug einer Miet- oder Unterhaltszahlung).

Stelle Dir vor, Du kaufst eine Fahrkarte für die Zugstrecke von Stuttgart nach München und zurück, aber die Person, die Du in München treffen wolltest, ist nicht zuhause. Dann kannst Du das nicht der Bahn anlasten, die ihren Beförderungsauftrag auf Deinen Wunsch nach Zahlung des Tickets erfüllt hat. Es gibt höchstens einen Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten gegen die Person, die sich entgegen einer Absprache nicht in München befand. Die Bahn hat ihre Arbeit auftragsgemäß verrichtet. Ob jedoch Du nur in der Illusion, einen Termin vereinbart zu haben, nach München gereist bist, oder die Zielperson Dich betrogen hat und nie in München war, das müsste dann in einem Gerichtsverfahren geklärt werden, bei dem es primär um Dein Falschverhalten und das der Zielperson gehen würde.


xplsive 
Beitragsersteller
 19.05.2022, 23:57

Danke für die ausführliche Antwort. Ich hätte halt zumindest mit einer Art Kulanz der empfangenen Bank gerechnet. Wenn der Empfänger sich klar ausdrückt den Betrag irrtümlich auf seinem Bankkonto gutgeschrieben bekommen zu haben. Technisch betrachtet stellt es sicherlich keinen all zu großen Aufwand für die Bank da aus seinem aktuellen Kontostand den vor meiner Überweisung zu machen. Man soll mir dafür eine Gebühr in Rechnung stellen.

gandalf94305  20.05.2022, 07:16
@xplsive

Wie soll Kulanz walten können, wenn es für den Vorgang keinen Standardprozess gibt? Die Stornierung einer ordnungsgemäß ausgeführten Überweisung gibt es in SEPA nicht.

Die Transaktion ist ordnungsgemäß abgeschlossen. Die Bank trifft keine Schuld. Sie hat weisungsgemäß den Auftrag ausgeführt.

Damit ist der Ball bei Dir, d.h. im Verhältnis zum Empfänger.

Für die Zukunft: prüfe sehr genau die Empfängerdaten und frage Dich vor Erteilung eines Bankauftrags jedweder Art, ob das wirklich so seine Richtigkeit hat.

Eine Bank kann eine Überweisung aufhalten, wenn Sie noch nicht vom Girokonto abgebucht und dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde. Auch eindeutige Doppelüberweisungen können zurückgebucht werden.

Darüber hinaus - Fehlanzeige. Wegen was Du da klagen wollen würdest, ist mir nicht nachvollziehbar. Mit der Überweisung sind die Schulden des Empfängers weniger geworden - dass er/sie den Betrag nicht abheben kann, ist kein Klagegrund.


xplsive 
Beitragsersteller
 19.05.2022, 22:36

Also kann man einen Fehler bei einer Überweisung machen und dann sagt die Bank tut uns leid? Es handelt sich doch um MEIN Guthaben welches ich IRRTÜMLICH überwiesen habe. Wieso sollte die Empfängerbank ein Recht haben das Geld einfach behalten zu dürfen?

Eifelia  19.05.2022, 22:39
@xplsive

Im Ursprungsposting liest es sich so, dass Du jemandem etwas absichtlich überwiesen hast, der aber nun nicht dran kommt und nicht so, dass Du einen Fehler bei der Überweisung gemacht hättest. Was war denn das für ein Fehler? Mit einem Zahlendreher oder Vertipper eine real existente IBAN zu treffen, ist EXTREM unwahrscheinlich.

Außerdem behält ja nicht die Empfängerbank das Geld, sondern der Kontoinhaber. DIESER ist bei einem Fehler natürlich verpflichtet, Dir das Geld zurückzuzahlen. Entweder hat er das Geld - dann kann er von einem anderen Konto überweisen. Oder er hat es nicht - einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen.

xplsive 
Beitragsersteller
 19.05.2022, 22:51
@Eifelia

Der Fehler besteht darin das Ich eine falsche Überweisungsvorlage innerhalb meines Onlinebanking verwendet habe. Der Empfänger ist mir bekannt allerdings handelt es sich um das falsche Konto auf welches die Überweisung ging. Natürlich freut sich die Bank nun über ein ausgeglicheneres Konto. Die Frage ist inwiefern das nun mein Problem sein sollte. Wie gesagt es handelt sich doch um MEIN Geld was ICH reklamiere falsch überwiesen zu haben. Die Empfängerbank soll mir das Geld zurückbuchen und das empfangene Konto auf den Saldo-Stand zurücksetzen auf das es sich vorher befand.

xplsive 
Beitragsersteller
 19.05.2022, 22:55
@Eifelia

Ja das verstehe Ich. Allerdings verstehe Ich nicht wie es in meiner Verantwortung sein kann ob das Empfängerkonto im Haben ist oder nicht? Der Empfänger kann wie gesagt nichts an der Situation tun wenn er kein Geld hat mir den Betrag zu erstatten. Das ist schon richtig.

Eifelia  19.05.2022, 22:55
@xplsive

Dann hat der Empfänger aber doch offenbar ein anderes Konto - das, auf das Du eigentlich überweisen wolltest - von dem er Dir den Betrag zurücküberweisen kann. Der Betrag ist in die Verfügungsmacht des Empfängers gelangt, so, wie es geplant war. Wenn Du dem Empfänger den Betrag schuldetest, schuldest Du ihn jetzt nicht mehr. Es steht übrigens auch nicht in der Verantwortung der Empfängerbank, dass das Empfängerkonto überzogen ist, sondern einzig und allein in der Verantwortung des Empfängers. DEN könntest Du vielleicht verklagen.

xplsive 
Beitragsersteller
 19.05.2022, 23:02
@Eifelia

Ja. Dieses Konto ist allerdings einer anderen Bank und dort befindet sich ebenfalls kein Guthaben. Ich verstehe wie gesagt nicht wie das mein Problem sein sollte ob der Empfänger im Minus ist, 10 weitere Konten hat oder nicht. ICH möchte MEIN überwiesenes Geld wieder haben von der empfangenen Bank/Empfänger, mir egal.

Eifelia  19.05.2022, 23:03
@xplsive

Du kannst es aber höchstens vom Empfänger wieder bekommen, denn die Bank hat keinen Fehler gemacht, sondern den von Dir erteilten Auftrag korrekt ausgeführt. Es ist das Problem des Empfängers, wenn ihm das Geld nicht zustand. Wenn bei dem nichts zu holen ist... dann ist das zunächst mal so.

xplsive 
Beitragsersteller
 19.05.2022, 23:18
@Eifelia

Richtig. Ich habe einen Fehler begangen bei der Ausführung meiner Überweisung und diesen "Auftrag" den Ich der Bank erteilt habe möchte Ich daher widerrufen. Im Prinzip trifft nicht einmal dem Empfänger die Schuld.

xplsive 
Beitragsersteller
 19.05.2022, 23:25
@Eifelia

Ja auf Seiten meiner (auszuführenden) Bank kann ich das auch noch nachvollziehen. Allerdings verstehe Ich das Problem nicht auf Seiten der empfangenen Bank. Der Empfänger selbst gibt ja offen zu meine Überweisung irrtümlich erhalten zu haben. Es handelt sich hier nicht um eine Kleinigkeit, wir sprechen von einem höheren 5 stelligen Betrag.