Wohnung – die besten Beiträge

Gilt die Einbauküche als wohnwirtschaftliche Maßnahme? Kann man Geld dafür abrufen?

Hallo, folgende Situation: Eheleute und Schwester der Ehefrau haben zusammen ein bestehendes Doppelhaus für 595000€ gekauft. Es wurden dafür 3 Kredite aufgenommen, 1. Bauspardarlensvertrag über 360000€, 2. KfW Kredit über 70000€ und 3. ein Annuitätendarlehen über 170000€. Summe gleich 600000€. Eigenkapital von 200000€ ist vorhanden. Davon werden zuerst 70000€ Hausnebenkosten bezahlt. Restliche Summe wird dann auf das Girokonto eingezahlt. Kredit ist bei gleicher Bank aufgenommen, wo auch das Girokonto ist. Von einem Bauingenieur wurde vor Kreditaufnahme ein Kostenplan aufgestellt. Da sind Gesamtkosten der Sanierung mit 140000€ angegeben. Davon sind 70000€ für energetische Sanierung angegeben worden und 70000€ für Sanierung der Bäder, Elektroarbeiten, Aussenanlage aber auch eine Küche mit angegeben. Dies wurde auch so an die Bank weitergeleitet. Ich weiß, dass zuerst das Eigenkapital verbraucht wird. Sprich die Bank nimmt die 130000€ und zahlt mit 465000€ Kredit den Kaufpreis an den Verkäufer. Wieviel kann man nun noch abrufen? Ist auch jetzt die Einbauküche mit drin; sprich wird die Rechnung auch übernommen? Eine weitere Frage habe ich noch: Handwerker schreibt Rechnung, will aber bestimmte Summe x um Materialien zu beschaffen. Man bezahlt diese Summe in bar und lässt sich diese vom Handwerker quittieren. Kann man die Quittung dann bei der Bank einreichen und bekommt das Geld zurück? Die Kostenaufstellung der Materialien sind in der Rechnung mit drin. Ich hoffe jemand kann mir helfen und sorry für den Roman. LG Murje

Finanzierung, wohnung

Wer zahlt die Grundsteuer beim Immobilienerwerb?

Hallo zusammen, ich habe eine Wohnung im Oktober 2016 gekauft. Im Kaufvertrag zu das Tema steht folgendes: Kosten und Steuern 1. Die Kosten dieses Vertrages, seiner Ausfertigung und seines Vollzuges, etwaige Gebühren für die Hinterlegung des Kaufpreises auf Notaranderkonto, die Kosten etwa erforderlicher Genehmigungen und Bescheinigungen, die Katasterfortführungsgebühr, die Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer. und Für Kosten und Steuern haften die Vertragschließenden als Gesamtschuldner. Die im Vertrag vereinbarte Kostenverteilung gilt nur im Innenverhältnis zwischen ihnen.

Daher vereinbaren die Vertragsparteien Folgendes: Ab dem Tage des Besitzübergangs treffen den Käufer im Innenverhältnis zum Verkäufer alle Rechte und Pflichten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Hausgeldabrechnung für das Wirtschaftsjahr soll in der Weise erfolgen, dass der Tag der Besitzübergabe auch als Stichtag gilt. Nachzahlungen für die Zeit davor gehen zulasten des Verkäufers, für die Zeit danach zulasten des Käufers; entsprechendes gilt für etwaige Guthaben. Die Beteiligten haben selbst für den Ausgleich zu sorgen.

Ab Oktober habe ich sämtliche Gebühren übernommen. Der Vorbesitzer fordert auch noch von mir die Grundsteuer anteilig für 3 Monate. Ich sehe aber nicht, wo steht was über Grundsteuer. Jeder Eigentümer im Haus zahlt die Grundsteuer direkt an Finanzamt. Oder habe ich was übersehen oder nicht richtig verstanden ?????? 

Vielen Dank im Voraus. MfG

Grundsteuer, Immobilien, Immobilienkauf, Steuern, wohnung, Wohnungskauf

Hat mein Vermieter das Recht die Mietkaution für eine Gardinenreinigung als Teil der Endreinigung ohne (festgestellte Mängel) einzubehalten?

Hallo, ich bin Ende Januar aus meiner Wohnung ausgezogen. Der Mietvertrag wurde mündlich im beidseitigen Einverständnis frühzeitig aufgelöst, da ich einen vom Vermieter akzeptierten Nachmieter präsentieren konnte.

Nun kam vor kurzem die böse Überrschung als der Vermieter knapp 500€ der Kaution einbehalten hat. Grund dafür ist eine von mir unterschriebene Extraklausel im Hamburger Mietvertrag. Dort heißt es: "Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Kosten der Endreinigung durch eine Reinigungsfirma vom Vermieter zu begleichen."

Nun setzt sich die einbehaltene Summe aus 115€ Grundreinigung durch eine Gebäudereinigungsfirma und 374€ für eine Gardinenreinigung zusammen. Die Grundreinigung stelle ich nicht in Frage, ein ähnlicher Betrag wurde mir beim Einzug auch angekündigt. Die 374€ für die Reinigung der Gardinen ist mir allerdings ein dicker Dorn im Auge. Bei der Schlüsselübergabe wurden keinerlei Mängel / Verschmutzungen erwähnt oder festgehalten. Die Gardinenreinigung wurde standardgemäß durchgeführt heißt es vom Vermieter nun. Mir wurden also weder Mängel angezeigt noch hatte ich die Möglichkeit potentielle Verschmutzungen selbst zu beseitigen.

Nun die Frage, darf der Vermieter diese Art von Summen für eine Standardreinigung einbehalten? Und noch wichtiger, kann unter der im Mietvertrage genannten "Endreinigung" eine Gardinenreinigung mit einbegriffen sein obwohl nicht eindeutig genannt? Wie sähen meine Chancen bei einer potentiellen Klage aus?

Da ich mit derartigen Rechtsstreitigkeiten noch nichts zu tun hatte, würden mich noch die potentiell nächsten Schritte interessieren. Erstmal werde ich den Vermieter postalisch auffordern den Betrag der Gardinenreinigung komplett zurückzuzahlen. Was wären dann die nächsten Möglichkeiten sollte er sich weigern? Gibt es bezahlbare Beratungsmöglichkeiten die der Streitsumme gerecht werden?

Würde mich über jede Hilfe / Meinung freuen.

LG, Gunnar

Miete, Mietkaution, wohnung

Warum werden beim Verkauf einer Wohnung die Maklerkosten, Renovierungskosten und Eigenleistung nicht angerechnet?

Eine Wohnung für -110000 Euro 2010 gekauft, renoviert in 1/2 Jahr für 14882 renoviert ,und sehr viel Eigenleistung. Die Wohnung wurde vermietet, 2015 Mieter ausgezogen und wir bekamen ein Angebot 165000 Euro, und wir haben verkauft. Mit der Einkommensteuererklärung 2015 kam der Schock 21000 Euro Nachzahlung. Finanzamt hat eifach 165000 Euro 110000 abgezogen und 55000 Euro auf unsere Gehälter als Gewinn dazugerechnet, und somit ein Steuersatz von 24,64 errechnet. Es wurden die Maklerkosten 11871 Euro doppelt versteuert ,einmal Mehrwertsteuer 19% zusätzlich nochmal 24,64 % versteuert als Gewinn. Ebenso die Investition Materialkosten von 14882 Euro wurden als Gewinn 24,64 versteuert. Da wir die 14882 Euro fast nur Rohmaterialien investiert haben, wurde das meiste von mir und meiner Familie durchgeführt, auch davon will das Finanzamt nichts wissen. Dabei haben wir aus einer verwahrlosten Wohnung ein Schmuckstück gestaltet. Die Steuer musste bezahlt werden, aber wir haben Einspruch eingelegt, und müssen jetzt selbst Stellung nehmen. Wir werden wahrscheinlich als Spekulanten eingestuft, aber das sind wir nicht. Haben Sie eine Idee wie ich eventuell noch ein paar Tausend Euro für uns retten kann? Hätte ich dieses gewusst hätte ich natürlich nicht verkauft,hinterher ist man immer schlauer. Für eine baldige Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Mit freundlichen Grüßen Georg Peters

Einkommensteuererklärung, Immobilien, wohnung, Wohnungsverkauf

Während Abitur (mit 18) ausziehen - Anspruch auf staatliche Hilfe?

Hallo,

also ich will mit 18 Jahren, während meines Abiturs, ausziehen von zu Hause. Nur ist es so, dass meine Eltern mir dann meinen Unterhalt nicht finanzieren wollen, wir verstehen uns einfach gar nicht gut und ich hätte später, während meines Abiturs, keinen Nerv mehr dazu, meine Eltern anzuklagen etc. Also bleibt mir so letztlich nur die Möglichkeit, falls diese eben besteht, dass mir der Staat irgendetwas monatlich überweist, um über die Runden zu kommen. Klar, könnte ich einen Nebenjob auf 400-EUR-Basis haben, aber eben nicht mehr, da ich mich auf das Abitur konzentrieren muss! Eine Ausbildung kommt gar gar gar gar nicht in Frage und sonst bleibt mir nur die Möglichkeit, zu Hause zu bleiben - aber das will ich ja nicht! Ich bin jetzt fast 17 Jahre alt und fange im August mein Abitur an (es ist noch nicht klar, ob 2 oder 3 Jahre, da ich die Noten der Abschlussprüfungen noch nicht erhalten habe, um beurteilen zu können, ob ich das Vollabitur mache oder das Fachabitur).Jedenfalls ist es zeitlich so, dass ich egal in welchem Szenario (Voll/Fachabi), mit 18 Jahren immer noch Schule mache, aber bis dort hin ja ausziehen möchte! Aber welche Wege bieten sich mir an? Denn zu Hause halte ich es gar nicht mehr aus, ich streite mich mit meinen Eltern nur noch machen mich psychisch nur noch runter. Das Verhältnis ist einfach nur zerstört. Ich gehe auch nicht weiter darauf hinaus, aber ich brauche nun eure Hilfe!

Danke schon im Voraus!

LG

Schule, wohnung, Auszug, Abitur

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