Gilt die Einbauküche als wohnwirtschaftliche Maßnahme? Kann man Geld dafür abrufen?
Hallo, folgende Situation: Eheleute und Schwester der Ehefrau haben zusammen ein bestehendes Doppelhaus für 595000€ gekauft. Es wurden dafür 3 Kredite aufgenommen, 1. Bauspardarlensvertrag über 360000€, 2. KfW Kredit über 70000€ und 3. ein Annuitätendarlehen über 170000€. Summe gleich 600000€. Eigenkapital von 200000€ ist vorhanden. Davon werden zuerst 70000€ Hausnebenkosten bezahlt. Restliche Summe wird dann auf das Girokonto eingezahlt. Kredit ist bei gleicher Bank aufgenommen, wo auch das Girokonto ist. Von einem Bauingenieur wurde vor Kreditaufnahme ein Kostenplan aufgestellt. Da sind Gesamtkosten der Sanierung mit 140000€ angegeben. Davon sind 70000€ für energetische Sanierung angegeben worden und 70000€ für Sanierung der Bäder, Elektroarbeiten, Aussenanlage aber auch eine Küche mit angegeben. Dies wurde auch so an die Bank weitergeleitet. Ich weiß, dass zuerst das Eigenkapital verbraucht wird. Sprich die Bank nimmt die 130000€ und zahlt mit 465000€ Kredit den Kaufpreis an den Verkäufer. Wieviel kann man nun noch abrufen? Ist auch jetzt die Einbauküche mit drin; sprich wird die Rechnung auch übernommen? Eine weitere Frage habe ich noch: Handwerker schreibt Rechnung, will aber bestimmte Summe x um Materialien zu beschaffen. Man bezahlt diese Summe in bar und lässt sich diese vom Handwerker quittieren. Kann man die Quittung dann bei der Bank einreichen und bekommt das Geld zurück? Die Kostenaufstellung der Materialien sind in der Rechnung mit drin. Ich hoffe jemand kann mir helfen und sorry für den Roman. LG Murje
2 Antworten
Man bezahlt diese Summe in bar und lässt sich diese vom Handwerker quittieren. Kann man die Quittung dann bei der Bank einreichen und bekommt das Geld zurück? Die Kostenaufstellung der Materialien sind in der Rechnung mit drin.
Man kann das Geld für die Materialien auch an den Handwerker überweisen. Der zahlt bei einem seriösen Baustoffhandel auch per Überweisung, oder Karte.
Ist auch jetzt die Einbauküche mit drin; sprich wird die Rechnung auch übernommen?
Ja, wenn auf das Gebäude zugeschnitten, also echte Einbauküche.
https://www.drbsk.de/fileadmin/Redaktion/Download-Dateien/Wowi/Wohnwirtschaftliche_Verwendung.pdf
Einbauküche und -schränke gehören zur wohnwirtschaftlichen Nutzung des Bauspardarlehns. Siehe u.a. bei Bausparkasse Mainz (BKM)
Handwerker schreibt Rechnung, will aber bestimmte Summe x um Materialien zu beschaffen. Man bezahlt diese Summe in bar und lässt sich diese vom Handwerker quittieren.
"um Materialien zu beschaffen": Dafür könnte der Handwerker problemlos eine Abschlagsrechnung schreiben (deren Betrag dann von Dir überwiesen wird) und nach Einbau eine ordnungsgemäße Rechnung, bei der dann der Abschlagsbetrag verrechnet wird. Das Geld gibt es bei Rechnungsnachweis zurück.
Eine Quittung enthält keinen Leistungsnachweis, sondern nur einen Betragerhalt. Das reicht sicherlich nicht für die Bank. Für Dich und das Finanzamt reicht die Quittung auch nicht!
Erst mal Danke für die prompte Antwort. Auf das Gebäude zugeschnitten heisst also eine nach Wünschen geplante Küche, die dann nach genauem Maß eingebaut wird?