Hat mein Vermieter das Recht die Mietkaution für eine Gardinenreinigung als Teil der Endreinigung ohne (festgestellte Mängel) einzubehalten?
Hallo, ich bin Ende Januar aus meiner Wohnung ausgezogen. Der Mietvertrag wurde mündlich im beidseitigen Einverständnis frühzeitig aufgelöst, da ich einen vom Vermieter akzeptierten Nachmieter präsentieren konnte.
Nun kam vor kurzem die böse Überrschung als der Vermieter knapp 500€ der Kaution einbehalten hat. Grund dafür ist eine von mir unterschriebene Extraklausel im Hamburger Mietvertrag. Dort heißt es: "Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Kosten der Endreinigung durch eine Reinigungsfirma vom Vermieter zu begleichen."
Nun setzt sich die einbehaltene Summe aus 115€ Grundreinigung durch eine Gebäudereinigungsfirma und 374€ für eine Gardinenreinigung zusammen. Die Grundreinigung stelle ich nicht in Frage, ein ähnlicher Betrag wurde mir beim Einzug auch angekündigt. Die 374€ für die Reinigung der Gardinen ist mir allerdings ein dicker Dorn im Auge. Bei der Schlüsselübergabe wurden keinerlei Mängel / Verschmutzungen erwähnt oder festgehalten. Die Gardinenreinigung wurde standardgemäß durchgeführt heißt es vom Vermieter nun. Mir wurden also weder Mängel angezeigt noch hatte ich die Möglichkeit potentielle Verschmutzungen selbst zu beseitigen.
Nun die Frage, darf der Vermieter diese Art von Summen für eine Standardreinigung einbehalten? Und noch wichtiger, kann unter der im Mietvertrage genannten "Endreinigung" eine Gardinenreinigung mit einbegriffen sein obwohl nicht eindeutig genannt? Wie sähen meine Chancen bei einer potentiellen Klage aus?
Da ich mit derartigen Rechtsstreitigkeiten noch nichts zu tun hatte, würden mich noch die potentiell nächsten Schritte interessieren. Erstmal werde ich den Vermieter postalisch auffordern den Betrag der Gardinenreinigung komplett zurückzuzahlen. Was wären dann die nächsten Möglichkeiten sollte er sich weigern? Gibt es bezahlbare Beratungsmöglichkeiten die der Streitsumme gerecht werden?
Würde mich über jede Hilfe / Meinung freuen.
LG, Gunnar
2 Antworten
Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Kosten der Endreinigung durch eine Reinigungsfirma vom Vermieter zu begleichen.
Diese Klausel ist doch einwandfrei mehrdeutig. Sie beinhaltet die Auslegungsmöglichkeit bzw. Aussage, dass die Kosten vom Vermieter zu begleichen sind (und nicht vom Mieter)! Eine Aussage über die endgültigen Kostentragung durch wen ist mit dieser Klausel jedenfalls auch nicht eindeutig.
Also wäre vom Mieter gar nichts zu bezahlen und zu tragen.
Eine Wohnraumendreinigung und Gardinenreinigung gehört allenfalls unter die Rubrik Sonstige Betriebskosten. Die Sonstigen Betriebskosten müssen im Vertrag eindeutig aufgeführt werden und können nicht nach Belieben des Vermieters ausgelegt oder hineininterpretiert werden.
Der Begriff Endreinigung kann allenfalls noch akzeptiert werden als "Verschärfung" der üblichen "besenreinen Übergabe". Aber Gardinenreinigung gehört - ebensowenig wie die Fensterreinigung - nicht in die Auslegungsfreiheit.
Der Hamburger Wohnungsmietvertrag ist eine besondere lokale Mietvertragsart zu sein und war häufig Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten wie Du dieser Information entnehmen kannst:
https://www.mieterverein-hamburg.de/de/tipps-ratgeber/renovierung/index.html
In Deinem Fall wird sich sicherlich ein Rechtsstreit für Dich lohnen. Der Mieterverein berät aber nur Mitglieder. Wenn Du in HH zur Miete wohnst, dann lohnt sich sicherlich der Jahresbeitrag von € 75. Ob sich der Verein nachträglich noch Deinem Fall annimmt, kann ich nicht sagen. Rufe einfach mal dort an:-)
Verzeihung, das war ein Tippfehler meinerseits. Die Klausel bezieht sich auf den Mieter nicht Vermieter.
Wenn Du nicht noch mehr Informationen zurückgehalten hast :-), dann lohnt sich wegen der Gardinen immer noch ein Streit.
Hallo, eine Gardinenreinigung fällt keinesfalls unter die vereinbarte Grundreinigung. Von daher hätte für eine Reinigung der Gardinen mindestens eine starke Verschmutzung , z.B. durch exzessives Rauchen, festgestellt werden müssen, mit der Aufforderung, für eine Reinigung zu sorgen. Insofern sehen Deine Chancen gut aus, an das Geld zu kommen.Wären die Gardinen auch einfach zu waschen gewesen, was dramatisch preiswerter gewesen wäre ? Nachträglich schwer festzustellen.Also: den Vermieter schriftlich mit Einwurfeinschreiben auffordern, diesen Betrag zu überweisen. Wenn er das nicht tut, je nach persönlicher Vorliebe einen Anwalt nehmen, einem Mieterverein beitreten oder selbst einen Mahnbescheid schicken:https://www.justiz.nrw.de/WebPortal/BS/formulare/mahnverfahren/mahnbescheid/index.php
Viel Glück
barmer
Vielen Dank. :) Und ja ich bin Nichtraucher und hab die Gardinen allgemein kaum angerührt.
https://www.mieterverein-hamburg.de/de/mitgliedschaft/vorteile-einer-mitgliedschaft/