Hat mein Vermieter das Recht die Mietkaution für eine Gardinenreinigung als Teil der Endreinigung ohne (festgestellte Mängel) einzubehalten?

2 Antworten


Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Kosten der Endreinigung durch eine Reinigungsfirma vom Vermieter zu begleichen.

Diese Klausel ist doch einwandfrei mehrdeutig. Sie beinhaltet die Auslegungsmöglichkeit bzw. Aussage, dass die Kosten vom Vermieter zu begleichen sind (und nicht vom Mieter)! Eine Aussage über die endgültigen Kostentragung durch wen ist mit dieser Klausel jedenfalls auch nicht eindeutig.

Also wäre vom Mieter gar nichts zu bezahlen und zu tragen.

Eine Wohnraumendreinigung und Gardinenreinigung gehört allenfalls unter die Rubrik Sonstige Betriebskosten. Die Sonstigen Betriebskosten müssen im Vertrag eindeutig aufgeführt werden und können nicht nach Belieben des Vermieters ausgelegt oder hineininterpretiert werden.

Der Begriff Endreinigung kann allenfalls noch akzeptiert werden als "Verschärfung" der üblichen "besenreinen Übergabe". Aber Gardinenreinigung gehört - ebensowenig wie die Fensterreinigung - nicht in die Auslegungsfreiheit.

Der Hamburger Wohnungsmietvertrag ist eine besondere lokale Mietvertragsart zu sein und war häufig Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten wie Du dieser Information entnehmen kannst:

https://www.mieterverein-hamburg.de/de/tipps-ratgeber/renovierung/index.html

In Deinem Fall wird sich sicherlich ein Rechtsstreit für Dich lohnen. Der Mieterverein berät aber nur Mitglieder. Wenn Du in HH zur Miete wohnst, dann lohnt sich sicherlich der Jahresbeitrag von € 75. Ob sich der Verein nachträglich noch Deinem Fall annimmt, kann ich nicht sagen. Rufe einfach mal dort an:-)


Hallo, eine Gardinenreinigung fällt keinesfalls unter die vereinbarte Grundreinigung. Von daher hätte für eine Reinigung der Gardinen mindestens eine starke Verschmutzung , z.B. durch exzessives Rauchen, festgestellt werden müssen, mit der Aufforderung, für eine Reinigung zu sorgen. Insofern sehen Deine Chancen gut aus, an das Geld zu kommen.Wären die Gardinen auch einfach zu waschen gewesen, was dramatisch preiswerter gewesen wäre ? Nachträglich schwer festzustellen.Also: den Vermieter schriftlich mit Einwurfeinschreiben auffordern, diesen Betrag zu überweisen. Wenn er das nicht tut, je nach persönlicher Vorliebe einen Anwalt nehmen, einem Mieterverein beitreten oder selbst einen Mahnbescheid schicken:https://www.justiz.nrw.de/WebPortal/BS/formulare/mahnverfahren/mahnbescheid/index.php

Viel Glück


barmer


Gunnar1102 
Beitragsersteller
 20.03.2017, 07:10

Vielen Dank. :) Und ja ich bin Nichtraucher und hab die Gardinen allgemein kaum angerührt.