An meiner Wohnungstür ist der Zapfen des obersten Scharniers abgebrochen - wer zahlt den Schaden?
Tür ist von 1971. Ich denke da muss eine neue Tür rein.
So einfach geht das nicht mit neuem Zapfen, da das Holz gesplittert ist. Im Mietvertrag ist eine Klausel, dass ich bei jeder Reparatur 75 Euro zuzahlen muss.
3 Antworten
Der Tischler kann idR ein solches Schanier austauschen (evtl. auch beide, damit die Sache "rund" aussieht und er nicht nach vielleicht kurzer Zeit wiederkommen muss. An der Bruchstelle kann ein Fachmann erkennen, ob es ein plötzlicher oder allmählicher Bruch ist. Ein plötzlicher Bruch würde auf eine nutzerseitige Ursache hindeuten. Aber darauf muss der Vermieter erstmal kommen. Er muss für die Instandhaltung und Reparatur der Mietsache aufkommen.
Der Tischler muss idR keine neue Tür bzw. Türblatt einsetzen.
Und ab hier wird es unverständlich:
denn da,?
Da Deine Frage inzwischen berichtigt bzw. der Sachverhalt wesentlich verändert wurde, muss ich meine Antwort auch ändern. Es geht jetzt im wesentlichen um diese, Deiner Aussagen:
Im Mietvertrag ist eine Klausel, dass ich bei jeder Reparatur 75 Euro zuzahlen muss.
Diese Klausel solltest Du bitte wortwörtlich(!) wiedergeben und nicht nur so ungefähr. Sollte es dort tatsächlich heißen "bei jeder Reparatur 75 Euro zuzahlen muss.", dann wäre die Klausel unwirksam. An die sog. Kleinbetragsklausel haben die Gerichte inzwischen hohe Anforderungen für die Gültigkeit gestellt, die voraussichtlich in Deinem Fall Deine Kostenübernahmepflicht ausschließen:
https://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/kleinreparaturen.html
M. E. musst Du in diesem Fall nichts für die Reparatur (zu)zahlen.
Da die Türe von 1971 ist, sind schon standardisierte Bauteile zur Verwendung gekommen. Ein Handwerker kann die defekten Bolzen innerhalb weniger Minuten tauschen. Der Wunsch nach einer neuen Haustüre bliebe Dir bei mir als Vermieter versagt.
Dann ist es keine Wohnungstüre sondern eine Zimmertüre und es ist kein Zapfen abgebrochen sondern die Angel ausgebrochen. In diesem Fall wird nicht die Türe gewechselt sondern allenfalls die Zarge oder Teile davon - je nachdem ob es sich um Vollholz oder um Spanplatte handelt.
Snooopy155, danke für Deine Klarstellung, die ich voll teile:-)
Man sieht mal wieder, dass manche Fragesteller bei "Tür" nicht unterscheiden können zwischen Türrahmen und Türblatt und ebenso wenig zwischen Zimmertür, Wohnungstür und Haustür.
Im Prinzip ist das aber auch alles unerheblich, weil es um die Abwälzbarkeit von Reparaturkosten auf den Mieter geht und dazu gibt es mittlerweile genügend gerichtliche Rahmenbedingungen.
Zapfen in der Tür war ist das Holz gesplittert.
Das ist auch nicht sonderlich deutlich beschrieben.
Ich kann mir hier nur eine Türangelversion vorstellen, die auch bei normalem Gebrauch durch Schwergängigkeit die Türzarge beschädigt. Hierbei handelt es sich um sog. Hebeangeln, die den Zweck hatten, dass die Türe sich immer von alleine schließt. Diese Angeln wurden in den 70-ern jeweils im oberen Türschanier verbaut und erforderten immer eine sehr gute Schmierung. Sobald der Beschlag trocken gelaufen ist hat dies dazu geführt, dass durch die hohen Kräfte beim Öffnen (es wurde dabei ja auch an der einen Angel das gesamte Türblatt angehoben) die Angel in der Zarge gelockert und letztendlich ausgerissen werden konnte. Bei allen anderen Türangeln deutet ein Ausreißen aus der Zarge auf eine Gewaltanwendung durch den Mieter hin und damit sind von ihm auch die Kosten für die Instandsetzung zu tragen.
Diese seltene Türangelvariante erfordert sicherlich einen rechtzeitigen vermieterseitigen Hinweis auf die Pflegebedürftigkeit der Tür.
Diese Dinger hat in unserem Haus ein Schreiner verbaut und ich habe als die Probleme auftraten diese auf der Derhbank dann so bearbeitet, dass sie wie normale Angeln funktioniert haben. Damit war zwar diese Sonderfunktion nicht mehr möglich, aber es hat auch keine Zargen mehr beschädigt.
Gut und geschickt! Danke für Deine Rückmeldung zu dieser offenbaren Sackgasse der technischen Entwicklung.
Zuständig ist der Vermieter.
Ob eine neue Tür notwendig ist, kann man nicht sagen. Scharniere lassen sich i.d.R. recht problemlos wechseln.
Danke, aber es ist die Stubentür, und da wo der Zapfen in der Tür war ist das Holz gesplittert.