Kann ich die Miete mindern wenn mein Vermieter wie zugesagt, kein Balkongeländer angringt?
2 Antworten
Definitiv ja, aber Du musst schriftlich die Fakten vortragen, anmahnen und Frist setzen. Lies bitte die folgenden Links:
https://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/maengelbeseitigung.html
https://www.bmgev.de/fileadmin/user_upload/Maengelbeseitigung.pdf
In der Betriebskostenabrechnung würde ich die Balkon-Qm (50 %) von Deiner Wohnfläche abziehen. Wegen des fehlenden Geländers ist aus Sicherheitsgründen der Balkon gar nicht nutzbar!
Die Mietminderungshöhe bezieht sich stets auf die Bruttomiete. Der Prozentsatz ist aber je nach Fall unterschiedlich hoch (3 - 15 %). Wende Dich daher an einen Mieterverein.
Im übrigen ist der Sachverhalt immer noch recht undeutlich: z. B. Alt- oder Neubau, Alt- oder Neubalkon. Ist die Balkontür abschließbar? Die Baubehörde könnte sich je nach Fall dafür interessieren.
Sofern der mitgemietete Balkon über keine Absturzsicherung verfügt, ist er u.U. unbenutzbar.
Folglich ist eine angemessene Mietminderung, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung, sogar sinnvoll.
Übrigens ist es unerheblich warum dort noch kein Geländer angebracht wurde. Ggf. konnten die Arbeiten z. B. wegen der Witterung noch nicht durchgeführt werden.
Daran denken, dass Balkonflächen nur zu 50% zählen.
Der Balkon ist im ersten Stock und seit über einem Jahr fehlt das Balkongeländer.
Er wurde mehrmals von uns darauf angeprochen und hat uns das im August 2017 zugesagt es anzubringen.