ich werde für eines meiner Kinder wohl zur Absicherung des Vermieters und auf dessen Wunsch im Mietvertrag stehen. Das Kind wird einziehen, ich nicht.
Wie ist das mit dem Einwohnermeldeamt? Muss ich mich als Vertragspartner nun anmelden? Oder nur der drin wohnt, also mein Kind?
Es geht auch um eine Zweitwohnungssteuer, die anfallen kann/ wird. Wem ggü. besteht der Anspruch? Ggü. mir oder dem Kind?