Ideelles Miteigentum an Haus - ungleiche Wohnungsaufteilung??

2 Antworten

Wenn ich das alles so lese, habe ich den Eindruck, dass Deine Mutter evtl. an einer beginnenden Demenz o.ä. leidet, dass es zu hirnorganisch bedingten Persönlichkeitsveränderungen gekommen ist etc.. Auch wenn Dir ihr Verhalten momentan bösartig erscheint, vielleicht kannst Du etwas Ruhe bewahren und das Verhalten als krankheitsbedingt einstufen.

Diese Übergangsphase, wenn alte Menschen merken, dass sie nicht mehr zurecht kommen, kann äußerst schwierig sein. Daneben gibt es offenbar auch Veränderungen, die sie nicht bemerkt.

Wenn sie nun schon fast in ein betreutes Wohnen umgezogen wäre, kann es ja vielleicht demnächst einmal tatsächlich klappen. Das ist natürlich auch ein schwerer Schritt. Ich vermute mal, dass in einem halben Jahr alles gelöst sein wird. 

Und “ausgemuttert“ - denkt man vielleicht erst mal. Vielleicht gibt sich das ja später wieder.

Warte erst mal ab, ob da wirklich was vom Anwalt kommt. 

Das Thema “gesetzliche Betreuung“ sollte auch im Auge behalten werden. 

Nein.

Die Wohnung ist geheiligter Boden, da kann nicht jemand einfach so hereinkommen, nur weil sie ihm gehört oder zum Teil gehört. Was will sie da überhaupt?

Was anderes ist jedoch die Nutzungsüberlassung. Einerseits nutzt ihr einen Teil der Mutter mit, andererseits tragt ihr aber auch die Betriebskosten des von der Mutter bewohnten Wohnung. Das dürfte eine lustige Auseinandersetzung werden.

Bei mir hätte es sich im Übrigen ausgemuttert und zwar sofort, wenn meine Mutter mit einem Anwalt daherkäme.


Nordlicht12 
Beitragsersteller
 07.11.2017, 14:10

Der Grund ist absolut verrückt....Sie will dort spazieren gehen (auf unserem Flur )weil sie eine Lungenerkrankung hat und meint ihre Wohnung wäre zu klein dazu und angeblich hat der Hausarzt ihr nun den Floh ins Ohr gesetzt es gäbe sowas wie eine Wohnungsbedarfsfeststellung oder sowas.Sie hat das nun beim Anwalt in Auftrag gegeben "gerichtlich gegen uns vorzugehen". Ich finde es ne riesen Sauerei, sie wohnt 5 Jahre dort es war vor dem Kauf so abgesprochen wer welche Wohnung bekommt nur nicht schriftlich. Ausgemuttert hat es sich definitiv, sie betreibt nebenher Rufmord im ganzen Ort, wie schlecht wir sie behandeln würden und lügt dass sich die Balken biegen. Diese Lügen verkauft sie den Leuten aber glaubhaft und heult dazu auf Knopfdruck...einfach schrecklich. Sie wollte in betreutes Wohnen weil sie Zuhause nicht mehr zurechtkommt,   hatte dort schon unterschrieben, das hat sie nun alles gekänzelt und nun will sie unsere Wohnung, bzw einen Teil davon. Kann sie denn 50% Wohnfläche verlangen aufgrund der Hälfte an ideellem Miteigentum? 

Nordlicht12 
Beitragsersteller
 07.11.2017, 14:59
@EnnoWarMal

Ich kann es nicht verkaufen ausser über die Teilungsversteigerung und das geht nicht da sie mir die Kredittilgung für den Hauskauf als Schenkung erlassen hat und durch eine andere Immobilie die ihr gehörte bezahlt hat. Das wäre grober Undank.