Einstellen der Unterhaltszahlung wegen schwerer Krankheit

Ich bin selbständig im beruflichen Leben und verdiene nicht diese Summen um irgendwelche Rücklagen aufzubauen. Allein die Tatsache dass ich jeden Monat ca 600,00 Euro Kindesunterhalt zahlen muss hält meine Lebensführung in bescheidenen Bahnen. Das geht soweit, dass ich nicht fähig bin meine Krankenversicherung jeden Monat zu zahlen und meine Behandlungen bisher immer selbst bezahlt habe. Nun bin ich an einem Punkt angekommen wo ich einen Arzt aufsuchen musste und eine vernichtende Diagnose einer Krebserkrankung erhielt. Ich überlege nun, die Unterhaltszahlung teilweise einzustellen um den monatlichen Krankenversicherungsbetrag zu zahlen um wenigstens eine halbwegs vernünftige Behandlung zu erhalten. Ich bin immer noch optimistisch meine Selbständigkeit zu erhalten ohne die " Pleite" angeben zu müssen, da diese Art von Krebs heilbar ist. Aber es wird nicht einfach, da ja in der Zeit wo ich die Therapie mache kein Geld kommt. Wie die MA vom Jugendamt reagiert wenn ich die Zahlung einstelle weiß ich auch nicht, den Befund würde ich Ihr in Kopie bei legen. Bisher war sie immer sehr "bissig" und drohte bei Verspätung der Zahlung mit Sofortmaßnahmen. Kann mir jemand sagen wie ich mich verhalten soll bzw. was ich tun soll? Bitte keine Vorhaltungen was ich bis jetzt alles falsch gemacht habe, sondern konkrete Vorschläge. Ich bedanke mich schon im voraus für die aufgebrachte Mühe.

Krankenversicherung, krankheit, Selbstständigkeit, unterhalt
Darlehen (Mietvorschuß) meiner Mutter wird mir vom Hartz 4 abgezogen

Ich war einige Monate im Ausland (ohne dort zu arbeiten) und bin Ende Oktober nach Deutschland zurückgekommen und habe am 29.10. einen Antrag auf Hartz 4 gestellt. Dieser wurde auch bewilligt jedoch hat mir das Jobcenter für den Monat Oktober 600€ als Unterhalt bzw. zu berücksichtigendes Einkommen angerechnet.

Ich habe gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt und hatte noch andere kleine Dinge im Bescheid bemängelt, die im darauffolgenden 2. Bescheid akzeptiert wurden. Zu dem von mir bemängelten Unterhalt wurde jedoch keine Stellung genommen und es wurden mir weiterhin die 600€ abgezogen. Im Bescheid wird in keinem Satz erwähnt woher diese 600€ stammen. Ich habe in dem Monat jedoch nicht gearbeitet.

Ich kann nur vermuten das es sich bei diesen 600€ "Unterhalt" um die 600€ handelt die mir meine Mutter auf mein Konto überwiesen hat um meine Miete inkl. Nebenkosten zu bezahlen. Meine Mutter hat mir diesen Betrag von 600€ auch während meines Auslandsaufenthaltes monatlich bezahlt, mir jedoch gesagt ich müsse Ihr das Geld für den Monat Oktober auf jeden Fall zurückzahlen sollte ich Hartz4 für Oktober erhalten. Die 600€ sind also eher ein Darlehen als ein Unterhalt oder zu berücksichtigendes Einkommen. So habe ich auch meinen Widerspruch begründet aber die Sachbarbeiterin hat auch im 2.Bescheid keinerlei Bemerkungen dazu gemacht und mir weiterhin die 600€ als Unterhalt angerechnet.

Ist das rechtens? Oder muß mir das Jobcenter die 600€ zahlen weil es ein Darlehen war? Ich kann das schriftlich nachweisen.

Hartz IV, unterhalt

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