Kann man die erhobenen Provisionskosten eines Inkassounternehmens für die Beitreibung von Unterhaltsrückständen steuerlich geltend machen? Wenn ein Unterhaltsberechtigter beispielsweise 10.000,00 Unterhalt problemlos erhält, hat er den entsprechenden Betrag steuerfrei zur Verfügung. Hat der Unterhaltsberechtigte aber pech und erhält freiwillig nicht den ihm zustehenden Unterhalt und muss diesen zum Beispiel mit der Hilfe eines Inkassounternehmens beitreiben, fallen da schnell mal 40% Kosten an. Bei einem 100prozentigem Erfolg erhält der Unterhaltsberechtigte dann nur 6.000,00 Euro steuerfrei zur Verfügung. Wäre es da nicht gerecht, wenn er die 4.000,00 Euro steuerlich geltend machen könnte? Für alle Tipps und Antworten vielen Dank im Voraus.
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