Einstellen der Unterhaltszahlung wegen schwerer Krankheit

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Kindesunterhalt setzt Unterhaltsfähigkeit voraus. Wenn man durch Heilbehandlung an Einküften gehindert oder durch Aushilfslohnkosten weniger erzielt, teilt man das dem Jugendamt und der Kindsmutter mit, kündigt unausweichliche Kürzungen an und hält alle Beteiligten mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen darüber auf dem Laufenden.

G imager761

Hast Du schon einmal daran gedacht die Höhe der festgesetzten Unterhaltszahlung überprüfen zu lassen? So wie Du es schilderst besteht durchaus die Berechtigung diese reduzieren zu lasssen, denn auch für Dich gilt, dass Dir das Existenzminimum zum Leben bleiben muss. Einfach die Zahlung reduzieren ist mit Sicherheit der falsche Weg und Deine Krankengeschichte beizufügen ist überflüssig. Lege dem Jugendamt zur Neuberechnung Deine Unterlagen vor und verweise dort auf die Krankensituation, damit auch die aktuelle Einkommenssituation entsprechend mit berücksichtigt wird.


joe63 
Beitragsersteller
 23.02.2013, 10:58

Vielen Dank für deine Antwort. Der Unterhalt wurde erst im Jahre 2012 neu festgesetzt. Leider ist es bei Selbständigen aber auch so, dass man anders als bei Arbeitnehmern komplett gepfändet werden kann was den Unterhalt angeht. Natürlich wollte ich nicht die Zahlung einfach einstellen, sondern vorher eine ausführliche Kommunikation mit dem Jugendamt pflegen. Wie gesagt, in der mir bevorstehenden Therapie wird es zu keinem Geldeingang kommen und es werden somit keine Geldeingänge vorhanden sein und dann ist eh nichts mehr vorhanden für Unterhalt.

alfalfa  23.02.2013, 16:56
@joe63

Die Information dass komplett gepfändet werden kann ist falsch. Schaffe Dir ein P Konto an! Lass Dir vom Jugendamt die rechtlichen Grundlagen für die Pfändung zeigen. Und Schau mal auf den Webseiten des Väteraufbruch vorbei. Denn du hast auch Rechte.

Vor der Kürzung würde ich mit dem Jugendamt darüber reden wenn sich die eine querstellt würde ich mit einer/ einem anderen Sachbearbeiter/ in rdn oder notfalls auch mit dem Chef/ der Chefin reden, denn Gesundheit geht vor und wenn alles nichts hilft bleibt nichts anderes übrig als sich mit einem Anwalt zu beraten, aber auf keinen fall ohne ein ausfürliches Gespräch die Unterhaltszahlungen kürzen, könnte sonst zu imensen Schwierigkeiten führen.

Hallo,

das Posting steht unter Krankenversicherung und davon war bisher gar nicht die Rede. Bist Du denn überhaupt krankenversichert ? Wenn ja, muss das unbedingt weiter bedient werden

Gruss

Barmer

Ich weiß nicht wie hoch das Jahreseinkommen ist, aber ich gehe mal davon aus das der festgesetzte Unterhalt in der Höhe zum Zeitpunkt der Festsetzung auch berechtigt war. Andererseits passt die Unterhaltshöhe nicht zu der Aussage das Sie nicht in der Lage sind die Beiträge zur Krankenversicherung aufzubringen. Ich würde auf jeden Fall eine Prüfung der Unterhaltshöhe beantragen, auch das Jugendamt ist letztlich gezwungen Realitäten anzuerkennen. Wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht mehr oder zeitweise nicht gegeben ist kann doch der Unterhaltspflichtige keine Bank überfallen um die Zahlungen fortzusetzen.


joe63 
Beitragsersteller
 23.02.2013, 11:31

Man muss dazu sagen, dass sich der Unterhalt auf drei Partein erstreckt. Die Berechnungsgrundlagen des Jugendamtes sind eh sehr abenteuerlich, vorallem was die Selbständigkeit angeht, denn wie kann es sein, dass das Konto eines Selbständigen komplett gepfändet werden kann bei Unterhaltsrückstand. Einem Arbeitnehmer müssen bis zu 950,00 Euro Selbstbehalt bleiben, das ist schon abenteuerlich und führt bei einem Selbständigen unmittelbar in die Hartz 4 Abhängingkeit.

joe63 
Beitragsersteller
 24.02.2013, 07:58
@Kevin1905

Ja das ist richtig, aber als Selbständiger hat man in den seltesten Fällen ein P-Konto.