Nach dem Abitur mit Bestnote will meine Tochter, die bei ihrer Mutter lebt, in eine 15-monatige (!) Berufsfindungsphase eintreten, bevor sie sich endgültig für einen Studiengang entscheidet. Ihre Interessen sind dabei so weit gefächert, dass sie in möglichst viele Berufsfelder hineinschnuppern möchte. Für die anvisierten Praktika erhält sie kein Geld, teilweise aber freie Kost und Logis. Meine Fragen: Wie lange ist eine "Findungsphase" gegenüber mir dem Unterhaltspflichtigen vertretbar? Gibt es hier Fristen? Bin ich für die Zeit der Praktika und Auslandsaufenthalte, in denen sie freie Kost und Logis hat, zur Zahlung des vollen Unterhalts verpflichtet? Danke im Voraus für jeden Hinweis!