Unterhaltsvorschuss / Mangelfall und nun doch "teilweise leistungsfähig"

Guten Tag,

zuerst möchte ich mitteilen, dass mein Kind 2 Jahre alt ist und die Kindesmutter Unterhaltsvorschuss seit der Geburt an bezieht. Mein Einkommen wurde überprüft und das Jugendamt ist zum Ergebnis gekommen, dass ich nicht zahlen muss, das Schreiben setze ich hier noch ein. (Etwas weiter unten).

Ich bin auf "Stundenbasis" angestellt, meine Stunden schwanken und daher auch mein Gehalt jeden Monat, sagen wir, zwischen 900 und 1330 Euro. Die letzten 2 Monate habe ich ein mal 1330 und ein mal 1217 Euro verdient, davon wurde mir, was ich wahrscheinlich nicht absetzen kann, jeweils 100 Euro abgezogen, da ich von der Firma einen Roller-Darlehen von 500 Euro erhalten habe, was auf fünf Monate abgezogen wird. Also hätte ich vorletzten und letzten Monat zumindest zum Teil (Fahrtkosten betragen ca. 80 Euro), Unterhalt bezahlen können. Vor 3 Monaten kam die "Befreiung". Ich weiß nun nicht, wann sie sich wieder melden.

Da mehrere Mitarbeiter eingestellt wurden, kann es auch gut sein, dass mein Einkommen auf 1100-1150 runter geht. Ich also ca. 20-70 Euro zahlen müsste.

1.) Wenn ich das nicht melde, ist dass eine unterhaltspflichtverletzung und muss ich, trotz dem Schreiben vom Jugendamt, den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

2.) Macht es Sinn, freiwillig beim Jugendamt vorzusprechen und dies zu melden, obwohl jederzeit dass Gehalt runtergehen kann und ich keinen Einfluß darauf habe?

3.) Wenn ich z.B. 70 Euro zahlen muss und meine Firma die Aufträge entzogen bekommen würde, und ich arbeitslos werden würde, müsste ich die 70 Euro dann weiterzahlen? Ich meine, dann kann man es ja nicht mehr?

4.) Was würdet Ihr in dieser Situation machen? Denke schon Tage darüber nach.

Diesen Monat verdiene ich ca. 1150 Euro Netto, abzgl. der 100 Euro für das Darlehen für den Roller.

Hier noch das Schreiben vom JA:

Ende Mai 2014.

Sehr geehrter Herr X,

Ihre eingegangenen Unterlagen haben wir geprüft. Anhand dieser Unterlagen kommen wir zum Ergebnis, dass Sie derzeit zur Leistung einer Unterhaltszahlung für Ihr Kind nicht in der Lage sind. Demnach werden wir weiterhin die Leistungen nach dem UVG für Ihr Kind erbringen, ohne von Ihnen einen Ersatz zu verlangen. Insoweit entstehen keine Unterhaltsrückstände. Wir erlauben uns aber zu einem späteren Zeitpunkt wiederum eine Prüfung Ihrer Einkünfte vorzunehmen. Wir werden uns sodann wieder bei Ihnen melden und entsprechende Unterlagen anfordern. Mit freundlichen Grüßen.

Bitte um Hilfe. Vielen Dank!

Geld, Finanzen, Gesetz, Jugendamt, Kindesunterhalt, Recht, Schulden, unterhalt
Einstellen der Unterhaltszahlung wegen schwerer Krankheit

Ich bin selbständig im beruflichen Leben und verdiene nicht diese Summen um irgendwelche Rücklagen aufzubauen. Allein die Tatsache dass ich jeden Monat ca 600,00 Euro Kindesunterhalt zahlen muss hält meine Lebensführung in bescheidenen Bahnen. Das geht soweit, dass ich nicht fähig bin meine Krankenversicherung jeden Monat zu zahlen und meine Behandlungen bisher immer selbst bezahlt habe. Nun bin ich an einem Punkt angekommen wo ich einen Arzt aufsuchen musste und eine vernichtende Diagnose einer Krebserkrankung erhielt. Ich überlege nun, die Unterhaltszahlung teilweise einzustellen um den monatlichen Krankenversicherungsbetrag zu zahlen um wenigstens eine halbwegs vernünftige Behandlung zu erhalten. Ich bin immer noch optimistisch meine Selbständigkeit zu erhalten ohne die " Pleite" angeben zu müssen, da diese Art von Krebs heilbar ist. Aber es wird nicht einfach, da ja in der Zeit wo ich die Therapie mache kein Geld kommt. Wie die MA vom Jugendamt reagiert wenn ich die Zahlung einstelle weiß ich auch nicht, den Befund würde ich Ihr in Kopie bei legen. Bisher war sie immer sehr "bissig" und drohte bei Verspätung der Zahlung mit Sofortmaßnahmen. Kann mir jemand sagen wie ich mich verhalten soll bzw. was ich tun soll? Bitte keine Vorhaltungen was ich bis jetzt alles falsch gemacht habe, sondern konkrete Vorschläge. Ich bedanke mich schon im voraus für die aufgebrachte Mühe.

Krankenversicherung, krankheit, Selbstständigkeit, unterhalt

Meistgelesene Beiträge zum Thema Unterhalt