Laut Finanzgericht Hamburg, Az. 1 K 43/11 muss das Finanzamt ein Steuerbescheid ändern, auch wenn er bestandskräftig ist. Im Elsterformular war nicht erkennbar, dass der Unterhalt an die Lebensgefährtin steuerlich zählt. Die Kosten darf man nachträglich geltend machen. Folgende Fragen an @ all: gibt es noch andere Gerichtsentscheidungen zum Thema - Erfahrungen zum Problem bei dem Finanzämtern, besonders Thüringen - seit wann wird der Unterhalt an den/die Lebensgefährten/in steuerlich anerkannt - gilt dass auch für Unterhalt an Selbständige ?
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