Hallo,
ich habe bis Januar diesen Jahres Unterhaltsvorschuss für ,meinen Sohn bekommen. Der leibliche Vater hat nie Unterhalt gezahlt, weil er zahlungsunfähig ist.
Nun habe ich im März wieder neu geheiratet und mein jetztiger Ehemann will meinen Sohn adoptieren. (der leibliche Vater ist einverstanden und wird beim Notar die Erklärung unterschreiben).
Nun möchte ich aber folgendes wissen. Die aufgelaufenen Unterhaltsvorschussleistungen hat die Stadt ja bisher bei meinem Exmann zurückgefordert der aber nie zahlen konnte. Muss mein Exmann weiter für die aufgelaufenen Forderungen trotz der Adoption haften obwohl er alle Rechte des leiblichen Vaters verliert? Oder könnte es sein, dass die Stadt nachher auf meinen jetztigen neuen Ehepartner zugeht, weil er dann die rechtliche Stellung des leiblichen Vaters übernimmt? Das wäre dann ja ein großer Nachteil für uns.
Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Danke :-)