Unterhaltspflicht, aber ins Ausland abgesetzt, jetzt kein Kontakt mehr
Bei mir im Freundeskreis ist eine alleinerziehende Mutter, deren Ex-Mann ins Ausland gegangen ist und dann nach einiger Zeit seine Unterhaltszahlungen an das Kind eingestellt hat. Mutter kommt so gerade über die Runden, weil sie jetzt alles selber machen muss. Wie ist das wenn jemand seinen Unterhaltspflichten nicht mehr nach kommt? Kann man so was zur Anzeige bringen und einklagen? Was ist wenn man aber nicht weiß wo die Person ist, die eigentlich für die Unterhaltskosten aufkommen sollte?
3 Antworten
Um finanziell über die Runden zu kommen, sollte Deine Freundin zum Jugendamt / Unterhaltsvorschusskasse gehen, um dort Unterhaltsvorschuss für das Kind zu beantragen. Dort kann sie ihre Angaben zum Kindesvater machen.
Das Jugendamt wird dann versuchen den Vater zu finden, um sich das Geld, was an Deine Freundin gezahlt wird, zurückzuholen.
Damit hat aber Deine fFeundin nichts zu tun, denn Unterhaltsvorschuss wird bei Bedarf auf jeden Fall gezahlt - egal, ob die Beträge zurück geholt werden können oder nicht.
Ja, stimmt. Unterhaltsvorschuss gibts aber nur für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Anschliessend kostet ein Kind mit unterhaltsflüchtigem Vater wahrscheinlich nichts mehr.
Was ist wenn man aber nicht weiß wo die Person ist, die eigentlich für die Unterhaltskosten aufkommen sollte
Das ist die Macht des Faktischen über das Recht. Was meinst Du wohl, wieviel Urteile es gibt, die niemals vollstreckt werden können weil der Beklagte mittellos oder unauffindbar ist. Natürlich gibt es Mittel und Wege, jeden zu finden. Die USA haben ja auch Osama Bin Laden erwischt, nur dürfte die Fahndung hunderte von Millionen gekostet haben und wer hat schon als Privatperson so viel Geld?
Anzeigen kann man den säumigen Unterhaltszahler trotzdem. Unterhaltsentziehung ist eine Straftat. International gefahndet wird wegen so was aber nicht. Man muß darauf hoffen, dass der noch mal in Deutschland auftaucht und zufällig der Polizei in die Hände läuft. Ist alles möglich.
Einklagen kann man auch. Klageschriften können bei unbekanntem Aufwand durch Aushang an Gerichtsbrett zugestellt werden. Das nennt man öffentliche Zustellung. Klagen kostet allerdings Geld und wer will das schon in dieser Lage investieren?
Bei den übrigen Ratschlägen kann ich auf die Beiträge der Kollgen/innen verweisen.
Na ja sie sollte sich mit einem Anwalt unterhalten. Dann hilft eine Strafanzeige für Unterhaltsverweigerung. Es wir dann nämlich richtig spannend wenn der deutsche Pass beim Versuch der Verlängerung eingezogen wird!
Ja, das ist richtig.
Der entsprechende Paragraph lautet: § 170 StGB - Unterhaltsgefährdung ist ein Straftatsbestand.
siehe auch hier: http://dejure.org/gesetze/StGB/170.html