Wie lange darf "Berufsfindungsphase" vor Studium sein?

2 Antworten

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Hallo, also wer seine schulische Ausbildung abgeschlossen hat verliert den Unterhaltsanspruch gegen die Eltern. Wird aber direkt im Anschluss eine Ausbildung oder ein Studium begonnen, dann müssen die Eltern weiter bezahlen.

Eine 15-monatige Berufsfindungsphase könnte wohl etwas überzogen sein !

Allerdings die Länge dieser Phase wird individuell unterschiedlich bewertet und richte sich nach Alter, Entwicklungsstand und den Lebensumständen deiner Tochter.

OLG Hamm, Beschl. v. 05.02.2013, Az. 7 UF 166/12). K.


Gaenseliesel  24.08.2013, 00:02

Hallo, ganz lieben Dank für diese Bewertung ! Wenn ich helfen konnte freut es mich natürlich sehr ! Alles Gute ! K.

15 Monate auf Kosten des unterhaltspflichtigen Vaters leben zu wollen, finde ich reichlich dreist. Aber im übrigen wären auch Naturalleistungen als Einkommen anrechnungspflichtig und würden den Unterhaltsanspruch reduzieren. Ich würde mich an Deiner Stelle anwaltlich beraten lassen und einen eventuell vorhandenen Unterhaltstitel gerichtlich abändern lassen.


Kantianer 
Beitragsersteller
 23.08.2013, 23:33

Vielen Dank für die Antwort. Könnte mir in dieser Frage auch das Jugendamt weiterhelfen, was die Festlegung des elterlichen Unterhalts bei Naturalleistungen betrifft? Gibt es hierfür Gerichtsurteile?