Wie lange darf "Berufsfindungsphase" vor Studium sein?
Nach dem Abitur mit Bestnote will meine Tochter, die bei ihrer Mutter lebt, in eine 15-monatige (!) Berufsfindungsphase eintreten, bevor sie sich endgültig für einen Studiengang entscheidet. Ihre Interessen sind dabei so weit gefächert, dass sie in möglichst viele Berufsfelder hineinschnuppern möchte. Für die anvisierten Praktika erhält sie kein Geld, teilweise aber freie Kost und Logis. Meine Fragen: Wie lange ist eine "Findungsphase" gegenüber mir dem Unterhaltspflichtigen vertretbar? Gibt es hier Fristen? Bin ich für die Zeit der Praktika und Auslandsaufenthalte, in denen sie freie Kost und Logis hat, zur Zahlung des vollen Unterhalts verpflichtet? Danke im Voraus für jeden Hinweis!
2 Antworten
Hallo, also wer seine schulische Ausbildung abgeschlossen hat verliert den Unterhaltsanspruch gegen die Eltern. Wird aber direkt im Anschluss eine Ausbildung oder ein Studium begonnen, dann müssen die Eltern weiter bezahlen.
Eine 15-monatige Berufsfindungsphase könnte wohl etwas überzogen sein !
Allerdings die Länge dieser Phase wird individuell unterschiedlich bewertet und richte sich nach Alter, Entwicklungsstand und den Lebensumständen deiner Tochter.
OLG Hamm, Beschl. v. 05.02.2013, Az. 7 UF 166/12). K.
Hallo, ganz lieben Dank für diese Bewertung ! Wenn ich helfen konnte freut es mich natürlich sehr ! Alles Gute ! K.
15 Monate auf Kosten des unterhaltspflichtigen Vaters leben zu wollen, finde ich reichlich dreist. Aber im übrigen wären auch Naturalleistungen als Einkommen anrechnungspflichtig und würden den Unterhaltsanspruch reduzieren. Ich würde mich an Deiner Stelle anwaltlich beraten lassen und einen eventuell vorhandenen Unterhaltstitel gerichtlich abändern lassen.
Vielen Dank für die Antwort. Könnte mir in dieser Frage auch das Jugendamt weiterhelfen, was die Festlegung des elterlichen Unterhalts bei Naturalleistungen betrifft? Gibt es hierfür Gerichtsurteile?