Unterhaltsvorschuss und Adoption
Hallo,
ich habe bis Januar diesen Jahres Unterhaltsvorschuss für ,meinen Sohn bekommen. Der leibliche Vater hat nie Unterhalt gezahlt, weil er zahlungsunfähig ist.
Nun habe ich im März wieder neu geheiratet und mein jetztiger Ehemann will meinen Sohn adoptieren. (der leibliche Vater ist einverstanden und wird beim Notar die Erklärung unterschreiben).
Nun möchte ich aber folgendes wissen. Die aufgelaufenen Unterhaltsvorschussleistungen hat die Stadt ja bisher bei meinem Exmann zurückgefordert der aber nie zahlen konnte. Muss mein Exmann weiter für die aufgelaufenen Forderungen trotz der Adoption haften obwohl er alle Rechte des leiblichen Vaters verliert? Oder könnte es sein, dass die Stadt nachher auf meinen jetztigen neuen Ehepartner zugeht, weil er dann die rechtliche Stellung des leiblichen Vaters übernimmt? Das wäre dann ja ein großer Nachteil für uns.
Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Danke :-)
2 Antworten
Der Unterhaltsvorschuss wurde gezahlt, als Du durch Deinen Ex keine finanzielle Unterstützung erhieltst.
Die Forderungen der Unterhaltsvorschusskasse gingen und gehen auch weiterhin an den leiblichen Vater. Daran ändert auch eine Adoption nichts.
Hallo, habe diese Frage einfach einmal aus eigenem Interesse recherchiert und folgendes dazu gefunden :
" Wird ein minderjähriges Kind angenommen, so hat dies folgende Wirkungen:
Sämtliche rechtlichen Verbindungen des Kindes zu seinen leiblichen Verwandten (Eltern, Großeltern, Geschwistern usw.) erlöschen. Mit der Adoption gehen alle Rechten und Pflichten aus dem bisherigen Verwandtschaftsverhältnis unter. Es gibt keine Unterhaltspflichten mehr hinüber und herüber, kein Erbrecht und auch kein Umgangsrecht. Das adoptierte Kind wird im Verhältnis zu seinen leiblichen Verwandten zu einer fremden Person. "
Das hier Fettgedruckte würde mich erst einmal stutzig werden lassen. Mein Rat. Die Entscheidung der Adoption wie Ihr sie plant, gerade unter den von Dir genannten Gesichtspunkten, unbedingt rechtlich prüfen lassen !
Ich könnte mir aber auch vorstellen (.... es gibt keine Unterhaltspflichten mehr hinüber und herüber ), dass der bis dahin gezahlte Unterhaltsvorschuss bis zur amtlich vollzogenen Adoption, vom biologischen Vater zurückgefordert werden wird.
Habt ihr auch schon über eine Alternative zur Adoption nachgedacht, der Einbenennung ?
mehr dazu : http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/adoption/content_02.html
Gruß K.
Hey Peabody, sorry komm grad aus dem Garten.
Ja genau der letzte Absatz von Dir, den meine ich ! Den würde ich vorher bei der Adoptionsstelle klären, damit ihr nicht doch noch unangenehm überrascht werdet.
Der Erzeuger ist ohnehin fein raus, etwas besseres konnte ihm gar nicht passieren, wie der Adoption zustimmen.
Ich denke, dein Ehemann wird erst alle Vaterpflichten mit dem Zeitpunkt der amtlichen Adoption zu übernehmen haben.
Dann aber auch bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit eures Kindes, selbst im Falle eure Ehe scheitern sollte aber das hat man euch sicher gesagt !
Ich wünsche euch Alles Gute ! K.
Hallo,
der Passus wie du in oben beschrieben hast, steht auch so im Notariatsvertrag drin. Das ist ja auch so gewollt bei einer Stiefkindadoption, dass der leibliche Vater alle Rechte verliert und keine Unterhaltspflich dem Kind gegenüber mehr besteht. Der leibliche Vater hatte noch nie richtiges Interesse an seinem Kind, deshalb ist das auch kein Beinbruch, dass er alle Rechte verliert. Er selber stimmt dem ganzen ja zu.
Wovor wir nur Angst haben ist, das die Stadt später auf meinen jetztigen Mann zugehen könnte und von ihm die gezahlten Unterhaltsvorschüsse zurückfordert, die mein Exmann nicht zahlen konnte. Logisch wäre das allerdings nicht, aber man muss ja alle Eventualitäten abklären.