"Heimfahrt" von Hauptwohnsitz zu Lebensmittelpunkt

"Heimfahrt" von Hauptwohnsitz zu Lebensmittelpunkt

Hallo liebe Wissenden, hier nochmal meine Frage in Langform: Heimfahrt von Hauptwohnsitz zu Lebensmittelpunkt steuerlich geltend machen - möglich?

Angenommen eine Person möchte demnächst ein Duales Studium beginnen und zieht dafür in eine ca. 100 km vom Heimatort entfernte Studienwohnung. Diese meldet er als Hauptwohnsitz an, da er dort den größten Teil der Woche verbringt. Das Zimmer bei den Eltern im Heimatort würde er dementsprechend als Nebenwohnsitz anmelden. Vom Hauptwohnsitz läuft er jeweils drei Monate im Semester zur Hochschule (< 1 km) und fährt die anderen drei Monate täglich mit dem eigenen KFZ zum Ausbildungsunternehmen (pro tag ca. 90 km). Hier stellt sich die erste Frage: Die Person könnte für die gefahrene Strecke vom Hauptwohnsitz zum Unternehmen die Pendlerpauschale ansetzen?

Die zweite und eigentliche Frage wäre allerdings, ob für die "Heimfahrt" übers Wochenende vom Hauptwohnsitz im Studienort zum Nebenwohnsitz (gleichzeitig Lebensmittelpunkt auf Grund familiärer Bindung) im Heimatort eine steuerliche "Heimfahrt" (ohne eine alternative steuerliche Entlastung) geltend gemacht werden könnte?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand bei diesem hypothetischen Fall ( :) ) weiterhelfen könnte, da die meisten Beispiele bzw. Erklärungen im Internet von einer Heimfahrt vom Zweitwohnsitz zum Lebensmittelpunkt ausgehen, was hier jedoch nicht der Fall wäre.

Vielen Dank schon mal im voraus!

Grüße Florian L.

Steuerrecht, Hauptwohnsitz, Pendlerpauschale
Einkommensteuer / Anlage Kind: Stipendium, Studiengebühren und Ausbildungsfreibetrag?

Hallo, es geht um folgenden Sachverhalt: Elster Formular, Est-Erklärung für 2010. Eine Mutter hat ein Kind, geboren im November 1985. Der Sohn hat in 2010 studiert und ein Stipendium (SDW) erhalten. Dieses betrug 12 Monate a 520 Euro plus 3 Monate a´ 350 Euro zusätzlich für ein Auslandssemester Anfang des Jahres.´Insgesamt also 7290 Euro Stipendium im Jahr 2010.

Frage a): MUSS das Stipendium in der Est-Erklärung der Mutter eingetragen werden?

b): falls ja, dann in In Anlage Kind, Seite 1, Zeile 26, "Öffentliche Ausbildungshilfen" (obwohl die SDW-Stifung ja eigentlich privat und nicht öffentlich ist)? Oder in den Zeilen 24 oder 25 (Übrige Einkünfte und Übrige Bezüge)?

c): von April bis September war ein Semester am Wohnort der Mutter (wo der Sohn dann auch gewohnt hat). Für dieses Semester mussten Studiengebühren von insgesamt ca 700 Euro bezahlt werden. Müssen/können dieses in Anlage Kind, Seite 1, Zeile 26, "Besondere Ausbildungskosten" eingetragen werden? Und können unter diesen Ausbildungskosten noch weitere Beträge (welche?) abgesetzt werden?

d) In Anbetracht der 7290 Euro Stipendium und 830 Euro Verdienst des Kindes: gibt es sowieso keinen Ausbildungsfreibetrag oder andere Freibeträge bei der Steuer für die Mutter?

Für Antworten (zu einzelnen oder allen Fragen): danke im Voraus!

einkommensteuer, Steuererklärung, Steuern, Steuerrecht, stipendium, Studiengebühren

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