Hauptberuflich Angestellt und nebenberuflich Selbständig: Bis zu Wie viel darf man in der Selbständigkeit dazu verdienen?

Hallo liebe Finanzfreunde :)

Ich versuche das mal so gut es geht übersichtlich zu gestalten.

Angestellt:

mein bester Kumpel ist angestellt und verdient monatlich zwischen 2000 und 2250 Euro Netto (mit Zuschläge). Gesamtbrutto ist glaube ca. bei 2900 Euro bin mir aber nicht sicher. Er meinte irgendwas mit ca. 35000 Brutto im Jahr laut elektronischer Lohnsteuerbescheinigung.

Selbständigkeit:

Zudem ist er selbständig und arbeitet alle 2 oder 3 Monate mal. Also hat kein regelmäßiges Einkommen.

Ein Steuerberater meinte einmal sein Einkommen aus der Selbständigkeit sollte nicht höher sein als sein Einkommen aus der Angestelltentätigkeit, da er sonst zusätzliche GKV-Beiträge bezahlen müsste und zudem das es dann zur Hauptberuflichkeit gezählt wird.

Die Frage hierzu ist: Darf sein Umsatz aus der Sbst. nicht höher sein als sein Brutto aus der Angest. Tät.? Oder sein Gewinn nicht höher als sein Nettoeinkommen?

Er hat nämlich wenn er mal Aufträge erhält Materialkosten in Höhe von ca. 2000 Euro inkl. MwSt., manchmal auch noch höher. Am Material verdient er auch einen kleinen Teil davon (ca. 200-300 Euro oder so).

Beispiel:

Angest. T.

2150€ Netto - Brutto z.B. 3200€

Einnahme vom Kunden 2800€ davon ist rein Netto also abzgl. Umsatzsteuer, dann ca 1000€.

Dürfte er somit 2 solche Aufträge annehmen in einem Monat, so dass er mit 2000 Euro noch unter seinem Angest. T. - Netto liegt? Und wie sieht es damit aus, da er ja nicht monatlich (regelmäßig) so zusätzlich verdient, darf er wenn er 1x im Quartal etwas zusätzlich macht, dann auch über die letzten Monate zusammengerechnet mehr einnehmen?

Viele Fragen und ich habe keine Antworten für Ihn :) da ich früher auch selbständig war kenne ich mich etwas aus. Er kann leider nicht so gut deutsch so das er das alles hier einigermaßen erfragen könnte.

Ich hoffe jemand von euch weiß wie das läuft. Bitte wenn möglich so gut und genau wie möglich beschreiben. Und wenn möglich leicht verständlich. Sonst sitze ich mit Ihm 2-3 Stunden da.

Vielen Dank im voraus.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung, selbstständig, Steuerrecht, Versteuerung
Ist bei einer Erbengemeinschaft ein Gemeinschaftskonto für Mieteinnahmen nötig?

Hi,

ich habe mit meiner Schwester eine vermietete Wohnung geerbt (50/50). Ich erledige die gesamte Verwaltung, meine Schwester möchte lediglich an den Einnahmen beteiligt werden. Der nächste Schritt ist für mich aktuell, Konto zu eröffnen und die Mieter zu benachrichtigen.

Da meine Schwester und ich nicht in der selben Stadt wohnen, und ich bei meiner Hausbank sehr einfach ein Vermieter- und Kautionskonto eröffnen kann, würde ich vermutlich ein/zwei neue Einzelkonten dafür eröffnen. Meine Schwester wäre damit einverstanden, dass es kein Gemeinschaftskonto wäre. Sie kriegt natürlich Einsicht und ich würde ihr dann einfach einen Dauerauftrag mit ihrem Anteil einrichten.

Unsicher bin ich mir jedoch jetzt, ob dies zu irgendwelchen Nachteilen führen kann, insbesondere steuerlich.

  • Reicht es aus, wenn meine Schwester am Ende den Kontoauszug meines Vermieter-Kontos bei der Steuererklärung anhängt? Über das Grundbuch lässt sich relativ leicht nachweisen, dass ihr 50% zustehen.
  • Zudem kann Sie soviel ich weiß auch keinen Freistellungsauftrag auf diese Einnahmen beantragt, da es mein Konto ist. Lässt sich dies per Steuererklärung dann wieder reinholen?
  • Gibt es sonst noch Vor/-Nachteile? Sonst habe ich nur von der Haftbarkeit erfahren.

Ich habe einen deutlichen höheren Steuersatz als meine Schwester, daher wäre es schon sehr von Vorteil, wenn sie ihren Anteil selbst versteuert.

Ich danke für die Unterstützung!

Konto, Steuerrecht, Gemeinschaftskonto, Mieteinnahmen

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