Steuernachzahlung nach Rückabwicklung
Ich habe 2009 eine Wohnung gekauft. Diese soll nach einem Gerichtsurteil (noch ausstehend) rückabgewickelt werden. Das heisst, die Wohnung geht zurück an den Vorbesitzer, einem Immobilienmakler. Meine Frage ist, wie es mit der Steuervergünstigung die ich 3 Jahre bekommen habe aussieht. Hält Vater Staat hier lächelnd die Hand auf bzw. gegenüber wem wird das Steuergeld eingefordert ? Gibt es eine Berechnungsgrundlage laut der man die Erstattung ggf. rechnen kann ?
Danke
3 Antworten
wenn schon Rückabwicklung, dann auch richtig, d.h. alle Steuervorteile müssen rückabgewickelt werden egal ob eigengenutzt oder vermietet. Natürlich von Dir
Offen bleibt die Möglichkeit Deinen Makler auf Schadensersatz zu verklagen,.
Wenn Du einen Verlust zwischen Kaufpreis und Rückabwicklungspreis erleiden solltest, kannst Du das beim Finanzamt als Verlust aus V eräußerungsgeschäften geltend machen und später mit entsprechenden Gewinnen verrechnen.
Verrate uns doch mal als Basisinformation, ob die ETW eigen- oder fremdgenutzt war und,welche Steuern Du deshalb meinst. Desweiteren: Was heißt "rückabgewickelt"? War der Kauf von Anfang an, z.B. wegen einer Anfechtung nichtig, oder, sind nur Wandlungsrechte ausgeübt worden?
Peter, vielleicht gibst du uns einen Tip, welche Steuervorteile es denn für eine eigengenutzte Immobilie gibt?
Ich weiß nicht mal einen.
Peterle:Wenn Du Nachhilfe im Steuerrecht suchst, dann kauf Dir ein Buch!
@ EnnoBecker
Was wird denn wohl mit Steuervergünstigung gemeint sein?
Schon mal etwas von "AfA" gehört?
Doch, davon hab ich entfernt schon mal was gehört. Aber das gehört zu den Werbungskosten, genau wie alle anderen Werbungskosten auch, und ist keine Steuervergünstigung.
Aber in einem hast du natürlich recht: Wenn schon der Frager keine Ahnung von der Materie hat, hat er auch das Recht auf eine ebensolche Antwort.
kopfschüttel
Die Wohnung war fremdvermietet und ich habe jährlich mit der Anlage V einen Steuervorteil geltend gemacht. Rückabwicklung: Kurz nach dem Kauf stellten sich Mängel raus, sowie eine große Differenz zwischen Wert und Kaufpreis. Der Makler stellte sich als Betrüger heraus. Leider musste ich 3 Jahre lang kämpfen um eine Gerichtsverhandlung zu bekommen. Der Makler ist den Gerichten bereits bestens bekannt.
@ Privatier59
Verrate uns doch mal, welche Steuervorteile es denn für eine eigengenutzte Immobilie noch gibt?