Freundin in zweiter Ausbildung steuerlich geltend machen als außergewöhnliche Belastung?
Hallo! Meine Freundin (Verlobte - falls relevant) und ich leben in einer gemeinsamen Wohnung. Ich bin voll berufstätig, und sie befindet sich in ihrer zweiten Ausbildung. Die erste Ausbildung hat sie erfolgreich abgeschlossen. Sie ist 24 Jahre alt und Ihre Eltern erhalten kein Kindergeld für sie (Antrag und Widerspruch wurden abgelehnt). Da ich mich somit in der Unterhaltspflicht fühle, habe ich Sie für das Jahr 2011 als "besondere Belastung" in meiner Steuererklärung angegeben. Im Steuerbescheid vom Finanzamt wurde diese Belastung jedoch nicht berücksichtigt. Eine Angestellte vom Finanzamt konnte mir keine kokreten Gründe dafür nennen. Vielleicht noch wichtig zu wissen ist, dass meine Freundin nebenbei jobt allerdings auch Schulgeld für Ihre Ausbildung zahlt. Sie kommt im Durchschnitt auf ein monatliches Einkommen von ca. 200€. Davon bleiben ihr nach Abzug des Schulgeldes und der Monatskarte noch rund 70€ zum leben. Essen, Miete und weitere "Wohnkosten" zahle ich allein. Wer kann mir sagen, warum ich meine Freundin nicht steuerlich geltend machen kann?Oder ist dem Finanzamt ein Fehler unterlaufen? Vielen Dank für Eure Zeit und Mühe!
2 Antworten
Du FÜHLST Dich in der Unterhaltspflicht?! Deine Gefühle in allen Ehren, aber ich fühle mich meiner Katze auch moralisch zum Unterhalt verpflichtet und kann trotzdem nichts absetzen! Im Gegensatz zu mir hast Du aber FÜR DIE ZUKUNFT die Chance auf Nachbesserung. Heirate einfach, dann gibts den Splittingvorteil und Du sparst ne Menge Geld. M.a.W.: Fehlende Ehe ist der Grund der Ablehnung.
Was, für eine Miezi gibt Steuerermäßigung, aber für eine Mieze nicht! So eine Schweinerei. Wir leben in einer Bananenrepublik.
VIELEN DANK FÜR DIE SCHNELLEN ANTWORTEN!!! Ich formuliere meine Frage noch mal neu ;-) Wenn ich nicht für meine Freundin zahle, wer dann? Hat sie dann Pech und muss sich selbst um ihren Lebensunterhalt kümmern? Trotz unbezahlter Vollzeitausbildung? Oder sind ihre Eltern unterhaltspflichtig? Oder kann sie eine staatliche Hilfe in Anspruch nehmen, die wir außer Acht gelassen haben?
Deine Katze ist keine "gleichgestellte Person" im Sinne des § 33a (1), auch wenn du das anders empfinden magst.
Fehlende Ehe ist kein Grund.