Pendlerpauschale für Arbeitsplatz der nicht im Arbeitsvertrag angegeben ist
Hallo,
mein Arbeitgeber ist etwa 10 km von meinem Wohnort entfernt. Allerdings muss ich 4 Tage in der Woche zu einem 90 km entfernten Arbeitsplatz fahren. Kann ich diese 4 Tage über die Pendlerpauschale berücksichtigen oder muss der Arbeitsplatz zusätzlich im Arbeitsvertrag genannt werden??
Vielen Dank für die Hilfe!
1 Antwort
Wenn Dein vertraglich benannter Arbeitsplatz 10 km entfernt liegt, dann setzt Du dafür tagegenau die Entfernungspauschale an.
Für die Fahrten zu dem entfernteren Arbeitsplatz sollte Dein Arbeitgeber Dir die gefahrenen Mehr-Kilometer mit mind. € 0,30/km (ebenfalls tagegenau) erstatten oder zumindest bestätigen. Diese Bestätigung legst Du beim Finanzamt zusammen mit Deiner Berechnung der nicht erstattenen gefahrenen Kilometer vor.
Für jede Fahrt zum entfernteren Arbeitsplatz setzt Du tagegenau zweimal 90 km x € 0,30/km an und ziehst davon die Arbeitgebererstattung ab. Keinesfalls mußt Du bei direkter Fahrt von Zuhause zum entfernteren Arbeitsplatz Dir die Entfernungspauschale vom Finanzamt anrechnen lassen, egal was der Arbeitgeber bei seiner Erstattung berücksichtigt.
Wenn Dein Arbeitgeber nichts erstattet, dann stellst sich irgendwann die Frage, wie Du zu Deinem neuen PKW kommst dank des Arbeitgeber vorzeitig verschliessenen PKW.
Entfernungspauschale nur einfache Entfernung von 10 km. Diese wird nicht vom AG bescheinigt. Anlage N, Zeilen 31-39.
Auswärtstätigkeit (zufällig doppelter Wert!), also genaue Kilometerzahl mal € 0,30/km , wie ich geschrieben habe, insg. also € 216/Woche mal Wochen in Anlage N, Zeile 50 eintragen und in Zeile 51 Null eintragen.
Ja das verstehe ich, aber handelt es sich nicht um eine regelmäßige Arbeitsstätte? Ich bin ja immer 4 Tage die Woche dort...ich meine ich hätte gelesen, dass die Auswärtstätigkeit nur bei nur bei unregelmäßigen Fahrten greift...?
Lies bitte hier das BMF-Schreiben vom 15.12.2011 und beachte das "oder": http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/030_a.pdf
Für die 180 km an 4 Tagen mußt Du natürlich auch jeden Tag hin und zurück fahren. Das Finanzamt guckt sich dazu auch gerne unterstützende Belege, wie Inspektionsrechnungen, an;-)
Vielen Dank...in meinem konkreten Fall bin ich an der Universität angestellt und muss vier Tage in einem Unternehmen arbeiten. Das ist ja dann keine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers sondern eine andere Firma. Geht das trotzdem??
Vielen Dank!!! Du hast mir sehr geholfen ;-)
Also von meinem Arbeitgeber bekomme ich das nicht erstattet. Eine Bescheinigung, dass ich 4 Tage zum entfernteren Arbeitsplatz muss würde ich aber bekommen. Heißt dass das ich mir die Entfernungspauschale wie folgt anrechnen lassen kann:
1 Tag naher Arbeitsplatz: 1 x 10km x 0,3€/km = 3€
4 Tage entfernterer Arbeitsplatz: 4 x 90 x 0,3€/km = 108 €
Pro Woche also 111 € ??