Mein Hauptwohnsitz ist in Stadt A wo mein Kind und meine Frau wohnen.Mein Zweitwohnsitz ist 160 km entfernt, wo ich auch arbeite.Zum einen mache ich im Jahr 46 Heimfahrten geltend die unter DOPPELTE HAUSHALTSFÜHRUNG fallen. Zum zweiten gebe ich unter WEGE-WOHNUNG-ARBEITSSTÄTTE die 5km vom Zweitwohnsitz zur Arbeit an, des weiteren die Montage mit 160 km, da ich das Wochende ja bei meiner Familie in Stadt A bin.Wird das Finanzamt die lange Strecke montags anerkennen??Ich fahre sie ja wirklich.Danke schon mal für eure Antwort