Steuererklärung als selbstständiger Handelsvertreter §84.1 HGB selber machen?

Hallo liebe Forumsgemeinde,

ich würde gerne Eure Einschätzung zu folgendem Thema hören.

Eventuell hat jemand auf diesem Bereich bereits Erfahrungen gesammelt und möchte ein paar Details veröffentlichen.

Der Sachverhalt lautet ist wie folgt:

Person A war bisher in einem Angestelltenverhältnis bei einer Bank. Die

Steuererklärung wurde mit Hilfe einer Software selbstständig erstellt,

da bis auf Werbungskosten und Versicherungen keine größeren Punkte zu

berücksichtigen waren.

Person A entschied sich nun das Angestelltenverhältnis zu verlassen und

als selbstständiger Handelsvertreter gem. §84.1 HGB für eine

Bausparkasse zu arbeiten.

Die generelle Frage lautet nun, wie aufwändig die Erstellung einer

Steuererklärung als selbstständiger Handelsvertreter im Vergleich zum

vorherigen Angestelltenverhältnis wird.

Ist es sinnvoll die Steuererklärung über einen Steuerberater zu machen,

oder kann man sich als Privatperson leicht in diese Thematik

einarbeiten.

Die neue Tätigkeit umfasst die selbstständige Vermittlung von Bausparproduktion auf Provisionsbasis im Außendienst.

Zusätzlich wird bei verschiedenen Bankfilialen ein Beratungsraum zur Verfügung gestellt, in welchen Person A arbeiten kann.

Die Beratung kann jedoch auch beim Kunden direkt erfolgen.

Laptop und Mobiltelefon werden dabei von der Bausparkasse gegen eine Gebühr gemietet.

Es werden keine weiteren Mitarbeiter in der Selbstständigkeit von Person A beschäftigt.

Es stellt sich auch generell die Frage, welche Ausgaben steuerlich angesetzt werden können, wie z.B.

  • Fahrzeug
  • Büroraum in der eigenen Wohnung (eventuell ein zusätzlicher stationärer PC)
  • Geräte wie Mobiltelefon und Laptop
  • Sonstige Büromittel

Es wäre schön, wenn jemand dabei weiterhelfen oder auf gute Artikel, Software etc. verweisen könnte.

Vielen Dank

Selbstständigkeit, Steuerberater, Steuererklärung
Steuerberater hat Steuererklärung zu spät oder gar nicht eingereicht. Kann er nun belangt werden?

Hallo,

ich bin selbstständig als Freiberufler und mein Steuerberater hat meine Einkommen- und Umsatzsteuer für 2014 zu spät abgegeben. Die Bescheid (Umsatzsteuerbescheid und Einkommensteuerbescheid) habe ich nun vom Finanzamt bekommen mit jeweils entsprechenden Verspätungszuschlägen und mit jeweils einer geschätzten Bemessungsgrundlage. Dies führt nun dazu, dass ich recht viel nachzahlen muss.

Ich habe meinen Steuerberater die Steuerbescheide natürlich sofort zukommen lassen zur Prüfung und habe auch schon mehrfach versucht einen telefonischen Kontakt herzustellen. Aber mein Steuerberater ist leider sehr unzuverlässig und nicht kommunikativ. Ein Wechsel wird jetzt spätestens notwendig. Hinzu kommt, dass auch meine Einkommensteuervorauszahlung für jedes Quartal enorm gestiegen sind. Alle Nachzahlungen werden automatisch von meinem Konto einbezogen, startend mit dem 10.06.. Dies möchte ich natürlich verhindern, da mein Steuerberater ja den Fehler gemacht hat. Während der gesamten Zeit habe ich Ihn mehrfach daran erinnert meine Steuererklärungen abzugeben. Die Unterlagen hat er frühzeitig von mir erhalten.

Was kann ich denn nun machen? Ihm scheint es total egal zu sein. Fakt ist, dass diese Nachzahlungen mich in ein finanzielles Loch führen und ich sehr beunruhigt bin. Kann man den Steuerberater belangen ohne gleich einen Anwalt zu nehmen?

Kann diese Angelegenheit auch nun noch ein anderer Steuerberater klären mit dem Finanzamt und meine (unberechtigten) Nachzahlungen verhindern?

Danke und Gruß, Martin

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