Ist ein selbstgenutzter Neubau steuerlich absetzbar?

5 Antworten

Eigennutz - Nein.

Bau doch eine Mietwohnung mit ein. Dann kannst Du AfA und Zinsen (auf diesen Teil) steuerlich absetzen.

Nein, privater Immobilienbesitz zur Eigennutzung wird nciht mehr gefördert, mit Ausnahme von günstigen Kreiditen wie über die KfW unter bestimmten Umständen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ja, z. B. die Handwerkerarbeiten für die Gartenanlage nach dem Einzug in den Neubau. 

Liest bitte hier:

https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/handwerkerleistungen-auch-bei-einem-neubau-optimal-nutzen_170_301002.html


Rat2010  06.11.2016, 23:43

Wer so dringend die paar Euro von der Steuer zurück bekommen will und gerne auf einer Baustelle lebt, kann auch den Vermieter eines Neubaus fragen, ob er die Miete der ersten Jahre um die sonst beim Vermieter fällige Neuanlage der Außenanlage, gerne auch irgendwas anderes, mindern kann.

Effekt: der Vermieter zahlt die Außenanlage und macht einen guten Schnitt, man kann als Mieter Einfluss nehmen und hat die §-35-a-Steuerermäßigung, die nebenbei keine "steuerliche Absetzbarkeit" ist.

Ich denke, dass es nur verwirrt, wenn man die Frage nach steuerlicher Absetzbarkeit bei Neubauten nicht mit einem klaren "nein" beantwortet. Sonst kommt wieder irgendein Bauträger auf die Idee, Steuerersparnis als Kaufargument zu bringen.

LittleArrow  07.11.2016, 00:41
@Rat2010

Es ging m. E. nicht um den Vermieter oder Mieter, sondern um den selbstgenutzten Neubau des Eigentümers.

Die 20 % von den zulässigen haushaltsnahen Handwerkerleistungen werden direkt von der anderweitig fälligen Einkommensteuer abgesetzt. Da muss ich nicht mehr über "Absetzbarkeit" und "Ansetzbarkeit" fabulieren.

Schön, dass Du Dir Sorgen um die Ideensammlung von Bauträgern machst.

Rat2010  07.11.2016, 09:52
@LittleArrow

Er fragt nach steuerlicher Absetzbarkeit bei selbstgenutzten Neubau.

Deine Anwort könnte beim Unwissenden Leser dazu führen, dass er meint, dass die Förderung nur Eigentümer haben.

Ein Mieter hat nach der selben Regel die selbe Förderung.

LittleArrow  07.11.2016, 11:08
@Rat2010

Ich beantworte gezielt die gestellte Frage, die sich für Mieter so gar nicht stellt.

Der vermeintlich unwissende, mietende Leser wird auf die "Förderung" bereits in seiner Steuererklärung (Zeilen 69-73) und in der zugehörigen Anleitung deutlich hingewiesen. 

Seit ungefähr zwanzig Jahren wirkt sich Eigentum an selbst genutzten Wohnimobilien steuerlich nicht mehr aus.

Danach gab es noch ein paar Jahre Eingeheimzulage, bis auch der Staat gemerkt hat, dass diese Art der Förderung nicht nur teuer ist, sondern auch vollkommen sinnfrei ist.

Er hat auch schon vor mehr als zehn Jahren aufgehört, Neubauten, die man vermietet, irgendwie gegenüber gebrauchten zu bevorzugen.

Nebenbei mit recht! Deutschlandweit kann man sicht gerade sagen, dass es zu wenige Neubauten gibt und für Wohnungsbau in München wären ein paar Euro Zulage oder Steuerersparnis angesichts des aktuellen Baubooms egal. Leider hat die Abschaffung entgegen der Erwartungen auch nicht dazu geführt, dass neu gebaute Immobilien merklich billiger wurden.

Eigentlich sollte sich das mit der Abschaffung langsam rumsprechen.


hildefeuer  07.11.2016, 11:01

"Seit ungefähr zwanzig Jahren" Ich habe das 2000 noch abgesetzt, das ist 16 Jahre her.

Rat2010  07.11.2016, 11:29
@hildefeuer

Ich hatte auch zuerst acht Jahre den § 10 e EStG (19.800 und 16.500 DM) und dann - für die Familienimmobilie - Vorbezugskosten (22.500 DM?) und Eigenheimzulage mit Baukindergeld.

Gnade der frühen Geburt. Naja, die Steuersätze waren ja auch etwas höher, Kinderbetreuung in M. schlecht und die Frauen wollten auch nicht so schnell weider arbeiten.

1996 wurde der § 10 e EStG durch die Eigenheimzulage ersetzt, die dann zum 1.1.2006 ersatzlos gestrichen wurde.

Thema ist zum einen, dass die Änderungen immer acht Jahre Jahre Nachlauf haben. Zum anderen war bei neuen Häusern das Datum des Bauantrags maßgebend, Laufzeit der Förderung ab Bezug. Es wird also auch heute noch ein paar Menschen geben, die Steuerbegünstigungen nach § 10 e EStG oder Eigenheimzulage  bekommen, weil zwischen Bauantrag und Bezug mehr als ein Jahrzehnt vergangen ist.

Nur bringt das demjenigen, dem heute Eltern, Makler oder Bauträger von üppigen staatlichen Zuschüssen vorschwärmen, außer Verwirrung gar nichts. Weg ist weg.

hildefeuer  07.11.2016, 13:09
@Rat2010

ja klar stimmt. Solange nicht aus 10 Jahren 20 werden......Das wäre ja noch was wenn alle die jetzt wg. billigem Geld Häuser kaufen dies auch noch absetzen können.