Einmaliger Nebenverdienst (kein Gewerbe, usw.)?
Hallo zusammen,
da ich derzeit eine Steuererklärung für das abgelaufene Jahr mache, benötige ich Euren Rat. Und zwar geht es um eine einmalige Nebentätigkeit für die ich 3.000 EUR erhalten habe. Wo genau muss ich nun diesen Betrag in der Steuererklärung eintragen? Also in welcher Anlage?
Es sei gesagt, dass ich kein Student bin, sondern ein Arbeitnehmer, der fest im Beruf steht und etwas zwischen 30k und 50k verdient. Zudem habe ich kein Gewerbe bzw. habe keins angemeldet.
Vielen Dank im Voraus!
1 Antwort
Es wäre noch eine Hilfe wenn wir wüssten was für eine Tätigkeit das war udn was Dein Beruf ist.
Es könnte z. B. sein, dass es Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind, oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
So eine absolut einmalige Sache könnte auch als sonstige Einkünfte in die Anlage SO wandern.
Vielen Dank! Dann werde ich dies in die Anlage SO einfügen. Jetzt bleibt nur noch eine Frage, welche Spalte in der Anlage SO bietet sich hier für das Eintragen des Betrages an? Ich hatte für die einmalige Tätigkeit damals "nur" eine Rechnung geschrieben...
Ich muss mich jetzt schon für meine laienhaften Fragen entschuldigen, die Frage steht für mich im Raum warum ich noch etwas in Zeile 11 eintragen muss? Also welche Ausgaben? Ich würde in der Zeile 8 den Betrag 3.000 EUR eintragen, jedoch weiß ich nicht (bzw. stehe auf dem Schlauch) was ich in die Zeile 11 eintragen muss.
Nochmals vielen Dank!
Wenn Du beraten hast bist Du vermutlich dorthin gefahren, oder lief das über skype? Oder waren di Beratenen bei Dir zuhause? Dann hast Du denen einen Kaffee angeboten.
Oder hast Du einen Bericht geschrieben, dann gab es Kosten für Papier. Eine Tätigkeit ohne das Kosten entstehen kenne ich nicht, aber ich lerne trotz 46 Jahren Berufserfahrung gerne noch dazu.
Also muss die beratende Tätigkeit in die Anlage SO wandern?
Ja. Aber das betrifft nur die Einkommensteuererklärung.
Bei der Umsatzsteuer bist du raus: Eine einmalige Tätigkeit führt nicht zu einer Unternehmereigenschaft.
Herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung !
Es ging hierbei um eine einmalige beratende Tätigkeit (Digital Marketing). Ich selbst arbeite im digitalen Bereich (Digital Marketing).
Also muss die beratende Tätigkeit in die Anlage SO wandern?
Vielen Dank!