Vermittlung von AufträgenHallo,
Ich habe mich kürzlich als Unternehmensberater selbstständig gemacht und benötige für meine Mandanten spezialisierte Dienstleistungen in Form von Buchhaltungs- und Steuerberatung, Versicherungen etc.
Da habe ich Kunden aus dem In- und Ausland Betreuung und Beratung in verschiedenen Bereichen. Ich lernte ein Lohnbüro kennen und wir begannen zusammenzuarbeiten. Diese Firma erstellt über mich die monatlichen Gehaltsabrechnungen für meine Mandanten.
muss ich meine Dienstleistung als Vermittler in Rechnung stellen. oder schreibe ich in die Rechnung Gebühren wegen beispielsweise monatliche Lohnführung. Die gleiche Frage möchte ich für die Steuerberaterleistungen stellen. Ich kann solche Dienstleistungen an meine Kunden weiterverkaufen oder vermitteln und so Umsätze erzielen.
Ich bin verwirrt, hab viel recherchiert und keine vernünftige Antwort gefunden, ich will keinen Fehler machen, damit ich nicht grün hinter den Ohren aussehe und später Probleme ohne ende mit den Behörden bekommen.
Zum Fall konkret:
Die Lohnbüro wird die Lohnabrechnung für 10 € Beispiel erstellen, Das Lohnbüro hat an mich seiner Rechnung gestellt und die habe ich überwiesen. Darf ich dieser Leistung an meine Mandant für 15 € oder 20 € weiter verkaufen. was die Steuerberatung angeht, das selber Thema werde ich auch machen, wenn es geht? für die Finanzbuchhaltung , Steuerdienste usw..??
Nenne ich das einfach Rechnung für Vermittlungsleistungen oder ,Provisionsabrechnung oder oder oder??
Würde mich sehr freuen wenn ich ein Muster bekommen könnte an dem ich mich orientieren kann.
Danke und Grüße