Reihenfolge der Einreichung von Verlustvorträgen relevant?
Hi, ich bin Student mein letzes Arbeitsverhältnis endete Februar 2015, für dieses Jahr habe ich auch ganz normal meine Steuer gemacht, im Jahr 2016 hatte ich keine Einkünfte und habe daher auch keine Steuererklärung einegereicht, da ich annahm bis zum Ende meines Studium keiner Tätigkeit mehr nachzugehen wollte ich meine Steuer für 2016, 2017 und 2018 gesammelt abgeben da ja Verlustvorträge auch mehrere Jahre Rückwirkend möglich sind.
Nun kam es aber so das ich noch im Jahr 2017 eine Freiberufliche Tätigkeit begonnen habe für die in jetzt also doch meine Steuer machen muss.
Nun zu meiner Frage, muss ich um den Verlustvortrag aus dem Jahr 2016 nicht zu verlieren die Erklärung für '16 vor meiner Steuer '17 einreichen oder kann ich ganz normal meine Steuer (bzw. Einnahmen Überschuss Rechnung) für 2017 machen und meine Erklärung mit dem Verlustvortrag '16 auch noch nächstes JAhr abgeben?
Besten Dank
2 Antworten
Mein Großvater hat auf meine mit "man kann" eingeleiteten Sätze immer gesagt: "Man kann sich auch eine Ring durch die Nase ziehen." (Das war bevor man diese Art Piercing täglich auf der Straße sah).
Natürlich kannst Du die Steuererklärung 2017 erstmal machen.
Dann machst Du irgendwann die Einkommensteuererklärung, oder die Erklärung zum verbleibenden Verlustvortrag für 2016 udn bekommt dann nach dem Bescheid mit der Feststellung des Verlustvortrags 2016 einen neuen Bescheid für 2017, in dem der Verlustvortrag von 2016 abgezogen wird.
Wenn Du dem Finanzamt also gerne Arbeit machen willst, ist diese Reihenfolge perfekt.
Wer statt der "man kann" die einfachere Lösung bevorzugt, kann sich eben an die Reihenfolge der Jahre halten.
Das nützt nix.
Manche Bürger glauben sie seien pfiffig.
Das Finanzamt ist aber pfiffiger und ändert nach dem Einreichen der Steuererklärung 2016 dann den Einkommensteuerbescheid 2017.
Pfiffig, gel ?
Ist sogar gesetzlich legitimiert, steht in § 10d EStG:
Das nützt nix.
Doch, als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme in zuständigen Finanzamt und der deutschen Papierindustrie.
Ich will mir ja kein Vorteil verschaffen ich wollte nur wissen ob es notig ist meine Erklärung für 2016 noch vor 2017 abzugeben oder ich mir mit dieser auch zeit lassen kann?
Ja, Du kannst Dir Zeit lassen.
Ich finde es aber auch blöd, einer Behörde unnötige Arbeit zu machen. Aber zulässig ist es. Was Dir ja auch zwei Profis gerade bestätigt haben.
Wenn ich auf einige Frage in diesem Forum zurückblicke, dann war es häufig so, dass die fertig studierten Fragesteller oftmals erst nach einigen Jahren der Berufstätigkeit davon gehört haben, dass man die "Studienkosten absetzen" kann.
Da dachte hier auch niemand daran, dass bei diesen nachträglichen "Einkommersteuererklärungen" (gemeint waren "Verlustfeststellungerklärungen") den Finanzbeamten (Zusatz?)Arbeit entstand.
Wahrscheinlich schafft er das nicht mehr bis zum 31.5.18, und das Wetter ist auch zu gut für sowas.
Aber wenn er sich ein paar Wochen verspätet, gibt es dann sofort Verspätungszuschläge, Zinsen etc.? Sonst könnte er ja evtl. die Reihenfolge einhalten.