Reihenfolge der Einreichung von Verlustvorträgen relevant?

2 Antworten

Mein Großvater hat auf meine mit "man kann" eingeleiteten Sätze immer gesagt: "Man kann sich auch eine Ring durch die Nase ziehen." (Das war bevor man diese Art Piercing täglich auf der Straße sah).

Natürlich kannst Du die Steuererklärung 2017 erstmal machen.

Dann machst Du irgendwann die Einkommensteuererklärung, oder die Erklärung zum verbleibenden Verlustvortrag für 2016 udn bekommt dann nach dem Bescheid mit der Feststellung des Verlustvortrags 2016 einen neuen Bescheid für 2017, in dem der Verlustvortrag von 2016 abgezogen wird.

Wenn Du dem Finanzamt also gerne Arbeit machen willst, ist diese Reihenfolge perfekt.

Wer statt der "man kann" die einfachere Lösung bevorzugt, kann sich eben an die Reihenfolge der Jahre halten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Andri123  25.05.2018, 16:33

Wahrscheinlich schafft er das nicht mehr bis zum 31.5.18, und das Wetter ist auch zu gut für sowas.

Aber wenn er sich ein paar Wochen verspätet, gibt es dann sofort Verspätungszuschläge, Zinsen etc.? Sonst könnte er ja evtl. die Reihenfolge einhalten.

wfwbinder  25.05.2018, 19:44
@Andri123

Wer Elster nutzt hat siowieso Zeit bis zum 31. 07. und für so eine Arbeitnehmerveranlagung braucht man inklusive Kaffee kochen udn trinken 2 Stunden. bis zum 31. 05. also Platz für 16 Erklärungen bei einem 8 Stunden Tag.

Das nützt nix.

Manche Bürger glauben sie seien pfiffig.

Das Finanzamt ist aber pfiffiger und ändert nach dem Einreichen der Steuererklärung 2016 dann den Einkommensteuerbescheid 2017.

Pfiffig, gel ?

Ist sogar gesetzlich legitimiert, steht in § 10d EStG:

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html


wfwbinder  25.05.2018, 16:18
Das nützt nix.

Doch, als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme in zuständigen Finanzamt und der deutschen Papierindustrie.

felixmaximilian 
Beitragsersteller
 25.05.2018, 16:44

Ich will mir ja kein Vorteil verschaffen ich wollte nur wissen ob es notig ist meine Erklärung für 2016 noch vor 2017 abzugeben oder ich mir mit dieser auch zeit lassen kann?

Andri123  25.05.2018, 19:31
@felixmaximilian

Ja, Du kannst Dir Zeit lassen.

Ich finde es aber auch blöd, einer Behörde unnötige Arbeit zu machen. Aber zulässig ist es. Was Dir ja auch zwei Profis gerade bestätigt haben.

LittleArrow  26.05.2018, 14:18
@Andri123

Wenn ich auf einige Frage in diesem Forum zurückblicke, dann war es häufig so, dass die fertig studierten Fragesteller oftmals erst nach einigen Jahren der Berufstätigkeit davon gehört haben, dass man die "Studienkosten absetzen" kann.

Da dachte hier auch niemand daran, dass bei diesen nachträglichen "Einkommersteuererklärungen" (gemeint waren "Verlustfeststellungerklärungen") den Finanzbeamten (Zusatz?)Arbeit entstand.