Meine erste Ausbildung konnte ich leider nicht abschließen, weil der Ausbildungsbetrieb wenige Monate vor Ausbildungsende pleite ging und mich gekündigt hatte. Danach fing ich eine neue Ausbildung an und beendete diese erfolgreich. Gilt die erste Ausbildung steuerlich auch als Erstausbildung, trotz des fehlenden Abschlusses? Da ich sonst ja die Kosten für die zweite Ausbildung als Werbungskosten abziehen und somit einen Verlustvortrag erzielen könnte.

Schonmal dankeschön für eure Antworten. :-)