Guthaben Nebenkostenabrechnung ALG 1 und aufstockend Bürgergeld?

2 Antworten

M.W. wird das Guthaben voll beim Bürgergeld angerechnet, auch wenn Du einen Teil Deines Bedarfes aus anderem Einkommen gedeckt hast.

Nur wenn die Vorauszahlung nicht gänzlich in der Bedarfsberechnung berücksichtigt wurde, wenn also ein Teil aus dem Regelsatz bezahlt wurde, wird ein Teil der Erstattung freigelassen.

Eventuell werden die 500,-€ auf 6 Monate verteilt.


Das Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung wird als Einkommen gewertet und vollumfänglich mit Deinen aufstockenden Transferleistungen verrechnet.