Grundsicherung und getrennt leben im selben Haus?
Einer von uns bekommt Grundsicherung. Offiziell sind wir getrennt lebend. Können wir in der Zukunft 2 Wohnungen im gleichen Haus mieten ohne daß die Grundsicherung gefährdet ist ?
3 Antworten
Beide Wohnungen müssen bewohnt sein: Kühlschrank normal voll, Wäsche wird in der jeweiligen Wohnung gewaschen, Blumen sind gegossen, Wohnung ist beheizt, mal wird hier und mal dort gekocht ... Ihr besucht Euch dann gegenseitig (auch über Nacht). - Wenn Ihr befreundet seid, ist das ja normal.
Bei der Definition, ob Ihr ein Paar im Sinne von Hartz IV seid, ist maßgebend, ob Ihr füreinander einsteht, was bedeutet: Wenn einer zum Beispiel in finanzielle Schwierigkeiten kommt, ob der andere für ihn einsteht, so wie es Eheleute tun. - Eine sehr gute Info zu Hartz IV findest Du hier, da wird dies auch erklärt:
Arbeitslosengeld 2
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II
Wenn jeder von Euch eine eigene Wohnung bewohnt, seid Ihr ja keine Bedarfsgemeinschaft (siehe auch dazu in der Info von Wiki), und somit ist derjenige, der Arbeit hat oder sich anders finanziert, kein "Kunde" (wie es dort ja heißt) des Jobcenters. Als Bedarfsgemeinschaft würden nämlich beide "Kunden" des Jobcenters sein mit allen Vor- und Nachteilen. Lies dazu dies:
"Sippenhaft" der Hartz IV Bedarfsgemeinschaft
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a280d3250b.php
So wie in dem Artikel beschrieben, könnte im Falle einer Bedarfsgemeinschaft (= zusammenwohnen) derjenige mit Arbeit vom Jobcenter genötigt werden, eine vielleicht geliebte Arbeitsstelle oder Selbständigenarbeit aufzugeben, um sich eine andere besser bezahlte Arbeit zu suchen.
In solch Fällen ist es unbedingt ratsam, dass beide nicht zusammen in einer Wohnung wohnen. Denn Jobcentern ist es egal, ob jemand seine Arbeit liebt oder auch deshalb seine derzeitige Arbeitsstelle behalten will, weil er schon lange in der Firma arbeitet. - Leider hat es schon gegeben, dass jemand mit langer Betriebszugehörigkeit vom Jobcenter genötigt wurde, seine feste Stelle aufzugeben, um dann eine neue, besser bezahlte Stelle anzunehmen. Der neue Arbeitgeber wollte in Wahrheit aber keine Festanstellung vergeben, sondern quasi eine Krankenvertretung haben (verschwieg dies aber). Und nach wenigen Monaten war dieser "Kunde" arbeitslos, bekam keine neue Arbeit, in die alte Firma konnte er auch nicht zurück, denn seine Stelle war neu besetzt ... und lebte dann von Hartz IV.
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FALLS mal unangekündigte Kontrollettis erscheinen (solche kommen immer unanbekündigt), öffnet der Wohnungsinhaber freundlich die Tür, sagt dass es momentan nicht gut passt und vereinbart einen zeitnahen Termin mit den Kontrollettis. Zu dem Termin bittet er dann einen Beistand / Ämterlotsen, beim Kontrolletti-Termin anwesend zu sein, damit die Besichtigung korrekt abläuft.
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Vorsorglich für denjenigen, der "Kunde" des Jobcenters ist:
In meiner Antwort auf die Frage
Darf das Jobcenter das ALG1 von meinem Sohn (22) komplett vom ALG2 abziehen?
erkläre ich ausführlich den
Umgang mit Sozialbehörden
Bitte lies das sorgfältig. - Und lade Dir die dort von mir empfohlene Datei runter
legitimation eines beistands pdf
Zum Thema Kontrollettis wird dies gerade von Anwalt.de veröffentlicht:
Muss ein Hartz-IV-Bezieher Leute des Jobcenters in die Wohnung lassen?
https://www.anwalt.de/rechtstipps/muss-ein-hartz-iv-bezieher-leute-des-jobcenters-in-die-wohnung-lassen_134358.html
Nur um es zu verstehen, Ihr seid ein Paar, aber weil einer von Euch Grundsicherung bekommt, wollt Ihr Kosten in Höhe einer zweiten Miete produzieren, nur um eventuell 200,- Euro Grundsicherung zu kassieren.
Was aber durch die Grundsicherung plus Miete erheblich erhöht würde.
Entschuldigt, aber das ist, völlig abgesehen von der strafrechtlichen Beurteilung, gesellschaftspolitisch gesehen ein Musterbeispiel für Mitnahmementalität.
Hi wfwbinder, derjenige, der Arbeit hat, kann sich auf diese Weise aber auch schützen. Denn obwohl er Arbeit hat und sich selbst (vielleicht gerade so) finanzieren kann, würde im Falle des Zusammenwohnens bald "Kunde" des Jobcenters werden (sobald eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt wird) mit allen Nachteilen, die Hartz IV zu bieten hat.
Sobald das Jobcenter Bedarfsgemeinschaft unterstellt, sind ja beide "Kunden" des Jobcenters, also auch derjenige mit Arbeit und auch dann, wenn er sich selbst allein finanzieren kann. Solche "Zwangs-Kunden" mussten sich eine besser bezahlte Arbeit suchen, egal ob sie ihnen gefiel, ob sie vielleicht eine langjährige Betriebszugehörigkeit aufgeben mussten ... Der neue Arbeitsplatz ist ja dann erstmal unsicher, denn es fängt ja mit Probezeit an. Tja, und in meinem Bekanntenkreis war der neue Arbeitgeber ein Schlitzohr: Er verschwieg, dass er gar keine Festanstellung vergeben wollte, kündigte dann am Ende der Probezeit, neue Arbeit wurde trotz Bemühens nicht gefunden ... Und der Bekannte, der vorher einen sehr guten Job hatte, war dann tatsächlich arbeitslos und nun echter "Kunde" beim Jobcenter.
Zwei Wohnungen zu bewohnen ist in solch einem Fall zwar volkswirtschaftlich unwirtschaftlich, kann aber reine Notwehr sein für den mit Arbeit, um sich selbst zu schützen. - Siehe dazu in meiner Antwort "Sippenhaft ..."
Klar doch.
Stimmt die Geschichte nicht dann macht ihr euch Strafbar.