Perfekte Wohnung gefunden, aber Indexmietvertrag - Nehmen oder nicht?

Hallo zusammen,

ich habe nach langer Suche in diesem anstrengenden Wohnungsmarkt die perfekte Wohnung für mich gefunden: Gross, hell, zentral, gut angebunden, schöne Parks in der Nähe, sehr günstige Miete für diese Toplage.

Nun wird es sich wohl aber um einen Indexmietvertrag handeln. D.h. dass die Wohnung gemäss Verbraucherpreisindex steigen kann (https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Preise/Verbraucherpreisindizes/Tabellen_/VerbraucherpreiseKategorien.html?cms_gtp=145114_list%253D2%2526145112_list%253D2%2526145110_slot%253D2).

Ich wohne momentan verhältnismässig zentral und sehr günstig, allerdings gefallen mir sehr viele Sachen an meiner aktuellen Wohnung überhaupt nicht, wie etwa die Gegend und die Tatsache, dass ich in meiner merkwürdigen "Küche" gar nicht kochen kann. Ich fühle mich überhaupt nicht wohl, schon seit meinem Einzug.

In der Neuen stimmt einfach alles. Habe mich sofort in sie verliebt.

Aber ich bin eine Person, die Sachen planen muss und eine gewisse Sicherheit im Leben braucht. Daher ist mir eine günstige Wohnung sehr wichtig, damit ich dort auch langfristig bleiben kann, unabhängig von meinen Einkommensverhältnissen. Da macht mir solch ein Indexmietvertrag etwas Angst, da die Miete potentiell jedes Jahr steigen könnte und ich dann langfristig vielleicht die Wohnung nicht mehr halten kann und auf der Strasse lande.

Hat jemand schon einen Inexmietvertrag abgeschlossen oder Erfahrungen mit Indexmietverträgen gemacht? Sind die Mieterhöhungen durch den Index spürbar? Wie geht ihr damit um, dass die Mietsteigerung wegen der Inflationsrate unvorhersehrbar ist?

Ich bin ganz hin- und her gerissen. Die Wohnung ist so toll, aber dieser Indexmietvertrag macht mir gerade etwas zu schaffen. Habt ihr Ratschläge?

Danke euch.

Berlin, Immobilien, Inflation, Miete, Mietrecht, wohnung, Index
Kredit für Renovierung, Möbel und Auto?

Hallo.

Ich (M/22) werde demnächst mit meinem Maschinenbaustudium fertig und träume gerade etwas vor mich hin, was meine Zukunft angeht.

Ich lebe zur Zeit noch bei meinen Eltern in deren Zweifamilienhaus. In einer Wohnung wohnen wir und in der anderen meine Großmutter.

Früher oder später werde ich in die Wohnung meiner Großmutter einziehen, wenn diese verstirbt (versteht mich bitte nicht falsch). Wenn dies soweit ist (hoffentlich erst in ein paar Jahren), werde ich vermutlich schon als Ingenieur bei einem Unternehmen angestellt sein. Sobald ich die Wohnung beziehen kann, muss diese Renoviert werden und ich werde zudem neue Möbel benötigen.

Sicher werde ich bis dahin schon ein wenig Geld gespart haben, jedoch würde es mich interessieren, ob man für eine Renovierung, für Möbel und für ein Auto einen gemeinsamen Kredit beantragen kann. Bsp: ca. 5000€ Renovierung, ca. 5000€ Möbel, ca. 60.000€ Auto, also ca. 70.000€ insgesamt.

Ich werde voraussichtlich 800€ (Gesamt-) Miete zahlen, bis das Haus mit ca. 40 Jahren an mich vererbt wird (falls das für die Bank relevant ist). Nettogehalt wird zwischen 2500€ - 3000€ (je nach Arbeitsstelle eventuell mehr) liegen.

Natürlich kann sich im laufe der Jahre immer mal etwas verändern bzw. nicht ganz nach Plan verlaufen. Meine Frage ist jedoch, wäre ein solcher "Misch-Kredit" bei den oben stehenden Gegebenheiten generell möglich?

Von so etwas habe ich noch nicht viel Ahnung.

Danke und liebe Grüße

Auto, Kredit, Miete, Renovierung
U25 Umzug in ein anderes Bundesland mit Hartz 4. Ist das möglich ohne Zustimmung?

Ich bin 23, seit Kurzem mit dem Studium fertig und beziehe seit einem Monat ALG II. Nun möchte ich gern in ein anderes Bundesland umziehen, in erster Linie aus persönlichen Gründen, aber auch weil ich mir bessere Jobchancen erhoffe. Ich habe bereits ein Zimmer in Aussicht, das nicht teurer als meine aktuelle Miete ist. Dass Umzugskosten und Kaution keinesfalls übernommen werden ist mir bewusst.

Meine Frage ist im Wesentlichen, ob Probleme auf mich zukommen könnten weil ich noch unter 25 bin und in der neuen Stadt erneut einen Antrag stellen muss (auch wenn mir dieser an meinem aktuellen Wohnort schon bewilligt wurde)? Kann ich ohne Genehmigung umziehen? Mich also einfach ummelden und bei dem neuen Amt melden, so wie das bei über 25-jährigen möglich ist?

Ich habe folgenden Abschnitt in § 22 SGB II gefunden:

(2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat.

Gilt dies auch, wenn mir die Leistungen bereits für eine andere Wohnung genehmigt wurden?

Ich konnte für meinen Fall einfach noch keine eindeutigen Informationen finden und bin Ihnen sehr für jede Antwort dankbar!

Behörden, Hartz 4, Hartz IV, Miete, umzug
Hat mein Vermieter das Recht die Mietkaution für eine Gardinenreinigung als Teil der Endreinigung ohne (festgestellte Mängel) einzubehalten?

Hallo, ich bin Ende Januar aus meiner Wohnung ausgezogen. Der Mietvertrag wurde mündlich im beidseitigen Einverständnis frühzeitig aufgelöst, da ich einen vom Vermieter akzeptierten Nachmieter präsentieren konnte.

Nun kam vor kurzem die böse Überrschung als der Vermieter knapp 500€ der Kaution einbehalten hat. Grund dafür ist eine von mir unterschriebene Extraklausel im Hamburger Mietvertrag. Dort heißt es: "Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Kosten der Endreinigung durch eine Reinigungsfirma vom Vermieter zu begleichen."

Nun setzt sich die einbehaltene Summe aus 115€ Grundreinigung durch eine Gebäudereinigungsfirma und 374€ für eine Gardinenreinigung zusammen. Die Grundreinigung stelle ich nicht in Frage, ein ähnlicher Betrag wurde mir beim Einzug auch angekündigt. Die 374€ für die Reinigung der Gardinen ist mir allerdings ein dicker Dorn im Auge. Bei der Schlüsselübergabe wurden keinerlei Mängel / Verschmutzungen erwähnt oder festgehalten. Die Gardinenreinigung wurde standardgemäß durchgeführt heißt es vom Vermieter nun. Mir wurden also weder Mängel angezeigt noch hatte ich die Möglichkeit potentielle Verschmutzungen selbst zu beseitigen.

Nun die Frage, darf der Vermieter diese Art von Summen für eine Standardreinigung einbehalten? Und noch wichtiger, kann unter der im Mietvertrage genannten "Endreinigung" eine Gardinenreinigung mit einbegriffen sein obwohl nicht eindeutig genannt? Wie sähen meine Chancen bei einer potentiellen Klage aus?

Da ich mit derartigen Rechtsstreitigkeiten noch nichts zu tun hatte, würden mich noch die potentiell nächsten Schritte interessieren. Erstmal werde ich den Vermieter postalisch auffordern den Betrag der Gardinenreinigung komplett zurückzuzahlen. Was wären dann die nächsten Möglichkeiten sollte er sich weigern? Gibt es bezahlbare Beratungsmöglichkeiten die der Streitsumme gerecht werden?

Würde mich über jede Hilfe / Meinung freuen.

LG, Gunnar

Miete, Mietkaution, wohnung

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