Miete an die Erbengemeinschaft bei Eigenbedarf und muss ich diese ggf. als Einkommen versteuern?

Hallo, ich hab einige Fragen und hoffe, das mir jemand einige oder vielleicht alle Beantworten kann.

Vor einigen Jahren haben mein Bruder und Ich recht jung eine Eigentumswohnung geerbt (Erbengemeinschaft zu je 50%), die wir dann vermietet haben. Es sei gesagt das auf der Wohnung noch eine Hypothek stand und steht, die wir mit entsprechender Mieteinnahmen gedeckt haben.

Da mein Bruder noch deutlich jünger war und mit der ganzen Situation überfordert hab ich alles Organisatorische übernommen, und entsprechend steh ich auch alleine als Vermieter in den Unterlagen. Die Mieteinnahmen sind auf das Gemeinschaftskonto der Bank geflossen, von dem Ich dann direkt die Hypothek, die Nebenkosten und sonstige Kosten bezahlt habe. Jedes Jahr hab ich dann (alleine, bei meiner Steuererklärung) die kompletten Einnahmen angegeben und entsprechend versteuert.

Womit sich schon die erste Frage ergibt, ob das so alles sinnig war, da ich auch alleine als Vermieter eingetragen war, oder wie es korrekt wäre ?

Nun steht ich mittlerweile aber vor einer anderen Frage und zwar steht die Wohnung jetzt leer und Ich möchte sie selbst, zusammen mit meiner Partnerin beziehen. Mein Bruder und Ich verstehen uns soweit super und er möchte von sich aus keine Nutzungsentschädigung o.ä.. (Und wir werden das auch schriftlich festhalten, so das im Nachhinein nix kommen kann)

Ich würde dann entsprechend alleine die anfallenden Kosten für die Wohnung zahlen, d.h. Hypothek, Nebenkosten, ggf. Reparaturen etc. , nun wäre aber die Frage (gerade im Hinblick wegen den Steuern):

1. Muss ich ein Mietvertrag mit der „Erbengemeinschaft“ machen und entsprechend Miete (oder Teilmiete) zahlen, und wenn ja würde diese dann auf das Gemeinschaftskonto gezahlt werden und normal als Einnahmen versteuert. Wodurch ich dann ja noch mal extra Kosten hätte obwohl es keine Einnahmen gibt. Oder reicht es zu sagen ich als Miteigentümer nutze die Wohnung selbst, und damit entfällt der Punkt der Mieteinnahmen.

2. Muss meine Partnerin eine Miete zahlen, oder reicht es auch hier das ich Miteigentümer bin ?

Vielen Dank schon mal und falls es sonst Hinweise gibt was zu bedenken ist, bin ich sehr Dankbar.

Einkommen, Erbengemeinschaft, Miete, Steuern, Vermietung.
DATEV SKR 03 Mietsäumnis: Wer kann mir bei der Buchung helfen?

Hallo, ich bin Freiberufler und buche meine Miete bislang auf DATEV SKR 03 Konto Miete [4210] an Bank[1200].

Da ich Hauptmieter eines von mehreren Personen genutzten Gewerberaumes bin, die jeweils einen Untermietvertrag bei mir haben, wird die Miete auf ein Mietsammelkonto dessen Inhaber ich bin, überwiesen. Die jeweilige zweimonatige Kaution befindet sich ebenso auf diesem Konto. Die Bankbelege weisen dann eine Buchung von Geschäftskonto auf Mietsammelkonto mit Betreff "Miete Monat/Jahr" auf.

Das Mietsammelkonto und die Kaution sind nicht buchhalterisch erfasst und stehen somit in keinem Zusammenhang mit meiner EÜR.

Im Moment sind meine Einkünfte sehr unregelmäßig, daher kommt es leider häufiger vor, dass ich die Miete ebenso unregelmäßig überweisen kann. Durch die Kaution besteht ein Puffer, so dass die Miete letztendlich dennoch komplett vom Mietsammelkonto überwiesen werden kann. In besseren Monaten überweise ich dann die 'säumige' Miete.

Dies ergibt in der Buchhaltung natürlich Monate ohne Miete und Monate mit doppelter Miete.

Nun meine Frage.

Wie kann ich buchen, so dass die Miete dennoch als regelmäßige Ausgabe erscheint und ergebniswirksam verbucht wird, die tatsächlicht Überweisung Miete[4210] an Bank[1200] nicht ergebniswirksam ist, sondern nur in der Buchungsliste relevant ist?

Miete[4210] an Verrechnungskonto ergebniswirksam[1371]?

Und bei tatsächlicher Banküberweisung:

Verrechnungskonto[1371] an Miete[4210]

sowie

Miete[4210] an Bank[1200] nicht ergebniswirksam - [eigene Konten erstellen ?]?

Herzlichen Dank Paul P.

Buchführung, Miete

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