Hallo,
derzeit absolviere ich eine Umschulung als tiermedizinische Fachangestellte. Da die Praxis noch realtiv neu ist und die Ärztin mich dadurch noch nicht bezahlen kann, erhalte ich Geld von der Agentur für Arbeit.
Die Leistung nennt sich Arbeitslosengeld gemäß § 136 SGBIII. Leider reicht das Gehalt nicht aus um sich eine eigene Wohnung leisten zu können. Ich würde gerne wissen ob ich Wohngeld bekomme? Falls nicht, was erhalte ich dann?