Kaution Verwaltungsgebühr

3 Antworten

Diese Frage kann ich Dir mit Sicherheit beantworten:

Zudem: ist der Vermieter zu Kautionszinsen verpflichtet?

Nein. Der Vermieter hat gemäß § 551 Abs. 3 Satz 5 BGB keine Verzinsungspflicht bei Studenten- und Jugendwohnheimen.

Im Mietvertrag ist eine Verwaltungsgebühr von 40€ vereinbart.

Was ist dort denn hinsichtlich der Zahlungsfälligkeit vereinbart?


Niva001 
Beitragsersteller
 24.06.2014, 15:13

Danke für die Antwort. Im Mietvertrag steht, dass die Gebühren bei der Kautionsrückzahlung abgezogen werden.

LittleArrow  24.06.2014, 16:26
@Niva001

Dann ist doch alles geklärt.

Wenn Du im übrigen meinst, dass angesichts der häufigen Mieterwechsel in einem Studentenwohnheim eine derartige Verwaltungsgebühr unangemessen ist, dann solltest Du Dich vielleicht bei der Verwaltung als teilzeitarbeitssuchender Student melden, um einen tieferen Einblick über den Verwaltungsaufwand bei einem Mieterwechsel zu bekommen.

Wegen des erheblichen Verwaltungsaufwandes beim Mieterwechsel werden häufig in Wohnungsmietverträge Frühestkündigungsfristen aufgenommen, die bis zu 48 Monate gehen dürfen.

Niva001 
Beitragsersteller
 24.06.2014, 17:06
@LittleArrow

Also zählt, was im Kündigungsschreiben steht und unterschrieben ist, nicht? D.h. wenn im Kündigungsschreiben stehen würde, Mieter bekommt 0€ Kaution, könnte ich dennoch auf die 400 bzw. 360 bestehen, weil es so im Mietvertrag steht???

Ich finde es in jedem Falle unangemessen für dieses Wohnheim. Es ist ein Drecksloch und nur Idioten arbeiten dort. :)

LittleArrow  24.06.2014, 18:02
@Niva001

Ärger Dich und mach's beim nächsten Mal besser. Für € 40 willst Du doch sicherlich nicht einen Prozess anstrengen oder hast Du einen Sponsor?

Zudem: ist der Vermieter zu Kautionszinsen verpflichtet?

Sehr witzig! 400,-- Euro x 0,20% Sparbuchzinsen für 6 Monate sind 40 Cent. Soll es in bar ausgezahlt werden oder aufs Konto überwiesen? Wenn Du 2 Pfandflaschen in Zahlung nimmst, mußt Du noch 10 Cent rausgeben.

Und "Verwaltungskosten" für eine Mietkaution in AGB zu vereinbaren dürfte ohnehin unzulässig sein. Verwaltungskosten trägt der Vermieter.


Niva001 
Beitragsersteller
 24.06.2014, 15:15

Ok alles klar..eigentlich blöd: die machen mit den Kautionen bestimmt Kohle, wenn man bedenkt, wie viele dort teilweise wohnen..und dann noch irgendwelche Gebühren verlangen :(

Niva001 
Beitragsersteller
 24.06.2014, 11:12

Mir ist natürlich bewusst, dass die Zinsen sich im Centbereich aufhalten. Ich will denen nur was reinwürgen, weil die Wohnheimorganisation ein Abschaum ist. Wegen der Verwaltungsgebühren, danke. Ich hoffe noch auf weitere Antworten!

Privatier59  24.06.2014, 11:22
@Niva001

Den Zinsanspruch würde ich unbedingt per Einschreiben/Rückschein geltend machen.

Mikkey  24.06.2014, 13:00
@Niva001
Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.

aus §551 (3) BGB

Privatier59  24.06.2014, 14:15
@Mikkey
aus §551 (3) BGB

Der Gesetzgeber ist aber auch wirklich eine Spaßbremse.

Kann ich die 40€ verlangen, da die Kündigung unterschrieben wurde?

Nein. Die Verwaltungsgebühr ist ausdrücklich mietvertraglich bestimmt und in Studentenheimen auch zulässig einzubehalten :-)

ist der Vermieter zu Kautionszinsen verpflichtet?

Nein: In Studentenwohnheimen ist er es nicht, § 551 Abs. 3 Satz 4 BGB :-)

G imager761