Der Mietvertrag ungültig, die Mutter ist Vermieterin, was soll ich nun tun?
Hallo zusammen, ich wohne seit einem knappen Jahr in der seperaten Wohnung bei meinen Eltern und zahle dort auch meine Miete. Mein Vater erstellte beim Einzug einen Mietvertrag der auch von ihm unterschrieben wurde. Als Vermieter trug er sich ein und meine Mutter. Meine Mutter war auch die Eigentümerin des Hauses sie unterschrieb nicht war aber dabei. Jetzt ist mein Vater vor ein paar Wochen verstorben und es gibt nichts als Ärger. Dass ich ausziehen werde habe ich ihr schon mitgeteilt und sie versucht alles in die Länge zu ziehen damit sie weiterhin Miete bekommt. Jetzt sagt sie der Mietvertrag sei ungültig da sie nicht unterschrieben hätte. Was mache ich? Zum Vorteil wäre es natürlich wenn ich so schnell wie möglich ausziehen kann. Aber ich hinterfrage halt das Recht ob dieser wirklich ungültig ist und ob ich es zu meinem Gunsten nutzen kann zwecks frühstmöglichen Auszuges.
Ich hoffe auf Antworten
2 Antworten
Zum Vorteil wäre es natürlich wenn ich so schnell wie möglich ausziehen kann.
Klar, kein Problem. Im Zweifel gilt für Dich das gesetzliche Kündigungsrecht, also bis zum 3. Februar die Kündigung zum 30. April 2016 kündigen. Das Kündigungsschreiben mit Zeugen persönlich übergeben, um den rechtzeitigen Zugang beweissicher zu dokumentieren.
Ein früheres Mietvertragsverhältnis kommt nur bei gegenseitigem Einverständnis in Frage. Denn durch die Umstände gilt auch bei einem geduldeten oder mündlich geschlossenen Mietverhältnis nichts anderes.
Der schriftliche Mietvertrag mag ungültig sein, aber der Vollzug des Mietens macht allenfalls aus einem Zeitmietvertrag einen unbefristeten, mündlichen Vertrag.
Der Mietvertrag kann allenfalls in Teilen ungültig sein, denn es wurden ja regelmäßig die Mietzahlungen getätigt. Damit ist eine ordentliche Kündigung ausreichend um das Mietverhältnis zu beenden.
Hier tritt eine normale Kündigung in Kraft. Dein Vater ist verstorben, somit hast du nun das Recht jederzeit zu kündigen!