Ich bekomme momentan ALG I und muss aus meiner jetzigen Wohnung ausziehen. Ich habe zum 01.06.2016 bereits eine neue Wohnung gefunden, die jetzt von der Baugenossenschaft für mich reserviert wurde. Diese benötigen erst eine Mietübernahmebescheinigung ehe ich den Mietvertrag unterzeichnen kann. Mein ALG I Bescheid ist allerdings nur bis 30.04.2015 ausgestellt und die neue Wohnung würde ich ab 01.06. beziehen. Sollte ich also vorher keinen Job finden, erhalte ich ab 01.05. ALG II (wenn ich das richtig verstanden habe) und dann wäre wohl nicht mehr die Wohngeldstelle zuständig sondern komplett die ARGE. Aus diesem Grund würde ich vom Wohngeldamt auch keine Mietübernahmebescheinigung erhalten. Ich habe jetzt ein wenig Angst, dass ich diese Bescheingung von der ARGE nicht erhalte, weil ich ja noch "nur" ALG I beziehe. Und ohne die Bescheinigung keine Wohnung, ein Teufelskreis. Sind meine Ängste begründet, oder ist das in der Praxis alles kein Problem?