Wie kann ich eine Mietübernahmebescheinigung bei ALG-I-Bezug bekommen?
Ich bekomme momentan ALG I und muss aus meiner jetzigen Wohnung ausziehen. Ich habe zum 01.06.2016 bereits eine neue Wohnung gefunden, die jetzt von der Baugenossenschaft für mich reserviert wurde. Diese benötigen erst eine Mietübernahmebescheinigung ehe ich den Mietvertrag unterzeichnen kann. Mein ALG I Bescheid ist allerdings nur bis 30.04.2015 ausgestellt und die neue Wohnung würde ich ab 01.06. beziehen. Sollte ich also vorher keinen Job finden, erhalte ich ab 01.05. ALG II (wenn ich das richtig verstanden habe) und dann wäre wohl nicht mehr die Wohngeldstelle zuständig sondern komplett die ARGE. Aus diesem Grund würde ich vom Wohngeldamt auch keine Mietübernahmebescheinigung erhalten. Ich habe jetzt ein wenig Angst, dass ich diese Bescheingung von der ARGE nicht erhalte, weil ich ja noch "nur" ALG I beziehe. Und ohne die Bescheinigung keine Wohnung, ein Teufelskreis. Sind meine Ängste begründet, oder ist das in der Praxis alles kein Problem?
5 Antworten
Hallo,
all deine Fragen kann dir letztendlich nur das JC abschließend beantworten.
Gesetzt den Fall der Umzug würde genehmigt, dann werden auch nur angemessene Kosten(Wohnungsgröße, Nebenkosten anteilig) übernommen. Den Rest müsstest du dann eben drauf legen. ( ist schon länger her aber kenne ich so aus dem Bekanntenkreis ) Wenn es dir finanziell möglich ist, könntest du zumindest versuchen so zu argumentieren.
Es besteht immerhin die Wahrscheinlichkeit, du findest zwischenzeitlich einen neuen Job und kannst die neue Wohnung dann ohnehin durch eigenes Einkommen finanzieren. Etwas Zeit für die Jobsuche hast du ja noch !
Das sieht in der Tat nicht gut für Dich aus.
Wie Privatier59 schon schreibt: Stimmen Größe und Miete nicht mit den Vorgaben des Jobcenters überein, wirst Du Dir die Wohnung nicht leisten können.
Die einzige Möglichkeit die ich sehe ist die, dass Du ab sofort alles erdenklich Mögliche tust, um eine Anstellung zu bekommen - auch wenn diese nicht in Deinem Fachgebiet liegt. Aus einer Anstellung heraus kannst Du immer noch wechseln. Und auch wenn der Verdienst nicht Deinen Wünschen entspricht - Du hast dann die Möglichkeit einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.
Ich glaube schon, daß Deine Ängste leider begründet sind und es kann sogar noch schlimmer kommen: Wenn die Wohnung nicht den in den Verwaltungsvorschriften festgelegten Kriterien hinsichtlich Größe und Miethöhe entsprechen sollte, wird das Jobcenter die Miete überhaupt nicht übernehmen.
Das wird deswegen nicht gehen weil doch der ALG 2 Bezug Voraussetzung für den Anspruch auf Mietzins Übernahme ist.
Vielen Dank für eure Antworten. Nur um das abschließend zu ergänzen:
Ich habe heute bei der ARGE angerufen, da der Bescheid befristet ist, kann man mir dort nicht weiterhelfen da ja besagtes Einzugsdatum nach der Befristung liegt.
Nach diesem Datum würde ich also vom Jobcenter ALG II erhalten und auch die Miete würden sie übernehmen. ABER da dieser Zeitpunkt jetzt noch nicht eingetreten ist, werde ich keine Übernahmebescheinigung erhalten, weil, wie hier schon gesagt wurde, ich ja in der Zwischenzeit eine Anstellung finden könnte und erst gar nicht in diese Lage kommen werde.
Gut und schön. Jeder sagt mir "wir machen es nicht" auf meine Frage wer mir aber nun sagen kann wie es funktioniert und wie ich so eine Bescheinigung bekommen kann, kam auch nur "kann ich ihnen nicht sagen". Das finde ich im Übrigen sehr schade.
Naja, selbst ist die Frau. Ich habe dann bei der Wohnungsgesellschaft angerufen und ihr das Problem geschildert. Scheinbar kann ich gut Menscheln :) denn die Dame hat mir gesagt das sie dann bei mir eine Ausnahme macht und ich den Mietvertrag trotzdem bekomme!!!
Und was lehrt uns das, man muss immer mit den Menschen reden.
P. S. Ich habe Mittwoch ein Vorstellungsgespräch weil ich den Chef ganz ohne Bewerbungsunterlagen bereits am Telefon von mir überzeugt habe und er mich direkt zum Bewerbungsgespräch eingeladen hat :P Geht doch!!
Das wollte ich nur nochmal gesagt haben.
Vielen Dank für diesen Beitrag. Kommt leider nur selten vor, dass wir erfahren wie es ausgegangen ist.
Also Ende gut - alles gut ;-)))))
Für das Vorstellungsgespräch wünsche ich dir viel Glück und viel Spaß in der neuen Wohnung.
Na super ! Gratuliere !
Alles Gute dann für die Zukunft und Danke für dein Feedback !
P.S. ich finde leider nirgendwo die Möglichkeit meine Frage zu editieren. Der Bescheid für das ALG I läuft natürlich bis 30.04.2016!!! :)
Ich habe bereits einen Wohnberechtigungsschein und die Wohnung entspricht diesem, dass ist nicht das Problem. Auf Anfrage wegen Wohngeld wurde das telefonisch mit den Daten dieser Wohnung mal durchgerechnet und ich würde auch Wohngeld erhalten.
Das Problem ist aber, dass der Bescheid für das ALG I nur befristet ist und einen Monat vor Bezug in die Wohnung ausläuft. Und ich aber jetzt schon die Bestätigung vom Amt benötige um die Wohnung überhaupt zu bekommen.
Das Wohngeld würde nicht gezahlt werden, wenn ich ALG II bekommen müsste, dann würde alles komplett in den Bereich der ARGE? fallen. Aber das ist halt noch Zukunftsmusik die mir jetzt nicht wirklich hilft.
Und sollte ich jetzt wiedererwartend eine Anstellung bekommen und mehr verdienen als ich laut Wohnberechtiungsschein darf, habe ich kein Anrecht mehr auf die Wohnung und muss wieder von vorne suchen. Also es ging mir jetzt einfach nur um:
Stellt das Amt so eine Mietübernahmebescheinigung aus, wenn noch gar kein ALG II gezahlt wird? Vielleicht gibt es irgendwas was ich beim Amt sagen kann, Verweise auf irgendwelche Paragraphen oder Gerichtsurteile die sowas festsetzen, irgendwas, damit ich nicht ganz unwissend dastehe wenn ich nächste Woche zum Amt renne? :)