Privatdarlehen / Vorteil einer Grundschuldeintragung

Hallo!

Ich habe vor kurzem innerhalb der Familie, meinen Eltern, ein Privatdarlehen über knap 150 KEUR gewährt. Hierzu existiert ein Darlehensvertrag, in dem neben den Rückzahlungsmodalitäten festgeschrieben ist, dass mir zur Absicherung des Darlehens eine Grundschuld auf die Immobilie meiner Eltern eingetragen wird in Höhe von 150 KEUR. Dies ist jedoch noch nicht passiert, da wir noch nicht dazu gekommen sind.

Hintergrund der Absicherung über eine Grundschuld ist mein Vorhaben, möglicherweise demnächst eine eigene Immobilie zu erwerben. Da mein Eigenkapital nun weitestgehend im Privatdarlehen steckt (ging aus familiären Gründen nicht anders), hoffte ich, dass mich das dann bei der Bank "besser stellt". Auch wenn ich nicht weiß, ob mir das bei der Bank überhaupt etwas bringt (das wäre übrigens schon meine erste Frage hier).

Nun die eigentliche Frage: Meine Überlegung ist nun, die Notargebühr (ca. 1000 EUR) vorläufig zu sparen und den Vertrag dahingehend zu ändern, dass die Grundschuldeintragung nicht verpflichtend ist, aber jederzeit von mir eingefordert werden kann. Also z.B. wenn einmal eine Bank das bei meiner eigenen Finanzierung fordern würde.

Ansonsten geht es mir hauptsächlich darum, dass meine (eigene) Familie abgesichert ist und das Privatdarlehen nicht "verschwindet", falls mir einmal etwas zustoßen sollte. Das sollte m.E. aber durch den Vertrag hinreichend der Fall sein und keine Grundschuldeintragung erfordern (oder?).

Wie beurteilt ihr die Lage? Tue ich mir selbst keinen Gefallen damit, auf die Eintragung vorläufig zu verzichten?

Danke für alle Antworten!

Dies kann sich aber noch dauern, da das aktuelle Angebot sehr überschaubar ist.

Grundschuld
Bank verweigert "Löschungsfähige Quittung" anstelle von "Löschungsbewilligung"

Meine Bank hat mir nach vollständiger Rückzahlung des Baudarlehens eine Löschungsbewilligung ausgestellt und diese von einem Notar beglaubigen lassen. Die dafür geforderten Notarkosten sollte ich direkt an den Notar überweisen, woraufhin dieser mir die Löschungsbewilligung im Original zukommen lassen würde. Da ich mich mit dem Gedanken trage, in Zukunft ein neues Baudarlehen für einen Anbau aufzunehmen, hätte ich lieber ein "Löschungsfähige Quittung" gehabt und dies der Bank mitgeteilt. Gleichzeitig habe ich mich vorläufig geweigert, die Notarkosten zu übernehmen. Kulanterweise hat die Bank mir nun die Notarkosten vorab erstattet und mich aufgefordert, nun schnellstmöglich die Notarrechnung zu begleichen, um die Löschungsbewilligung im Original zu erhalten.

Die Erteilung einer "Löschungsfähigen Quittung" wird mit folgendem Wortlaut veweigert: "Wie wir Ihnen bereits ... mitteilten, ist die Erstellung einer Löschungsbewilligung oder Abtretungserklärung notwendig. Dies wurde ... in ... Zweckerklärung ... unter Punkt 5.1 vereinbart. Eine löschungsfähige Quittung erstellen wir grundsätzlich nicht."

Die Zweckerklärung enthält hierzu folgenden Wortlauf: "5.1 Nach Befriedigung Ihrer durch die Grundschuld gesicherten Ansprüche ist die verpflichtet, die Grundschuld nebst Zinsen und sonstigen Rechten an den Sicherungsgeber freizugeben. Die wird diese Sicherheiten an einen Dritten übertragen, weil sie hierzu verpflichtet ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld an einen Dritten abgetreten worden ist."

Da für mich bei einer zukünftigen Darlehensvereinbarung mit der "Löschungsbewilligung" wesentlich höhere Grundbuchkosten verbunden sind, als dies mit einer "Löschungsfähigen Quittung" der Fall wäre, möchte ich gern weiterhin auf Ausstellung dieser Quittung bestehen. Aber werde ich dies auch durchsetzen können, oder habe ich diesbezüglich kein gesichertes Wahlrecht?

Ich bedanke mich vorab recht herzlich für Ihre/eure Antworten.

Grundbuch, Grundschuld

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