Was passiert nach der Scheidung mit der Grundschuld fürs Haus?

2 Antworten

Wenn der Kredit oder das Darlehen abgezahlt ist, für den/das einmal die Grundschuld als Sicherheit eingetragen wurde, dann kann man diese ja auch wieder löschen lassen. Spätestens bei der Scheidung sollte man solche Altlasten mit klären, denn hier wird dann ja auch der Versorgunsausgleich vorgenommen. Wo Deine Mutter später wohnen wird, das spielt bei dem Scheidungsverfahren keine Rolle.

Nach Abbezahlung ist eine Löschung im Grundbuch möglich. Vorgehensweise: Man beantragt bei der Bank eine Löschungsbewilligung. Außer Auslagen, die sie selbst hat, darf die Bank dafür keine Gebühr erheben. Diese Löschungsbewilligung muss vom Schuldner im Beisein eines Notars oder in Hessen des Ortsgerichtsvorstehers unterschrieben und von diesen Personen beglaubigt werde, Anschließend geht man zum Grundbuchamt des Amtsgerichtes welches für das Grundstück zuständig ist und beantragt die Löschung. Wenn Ehepartner Schuldner sind müssen natürlich beide eine beglaubigte Unterschrift beim Grundbuchamt des amtsgerichtes vorlegen.