Grundschuld an private Person im Grundbuch Haus eingetragen
In meinem Grundbuch ist eine Grundschuld einer Privatperson eingetragen. Ich wurde zu dem Eintrag unter Vorspielung falscher Tatsachen überredet, ohne eine weitere Absprache bzw gab es keinen Darlehnsvertrag und auch kein Geld an mich. Mein damaliger Lebenspartner hat sich von dem Grundschuldbesteller ohne mein Wissen Geld geborgt und auch der Grundschuldbesteller hat es mir nicht mitgeteilt. Nun 10 Jahre wird mir alles gepfändet, da ich nun das Geld zurückzahlen soll. Was passiert mir jetzt?
2 Antworten
Depechemode: Allein der Sicherungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer bezüglich der Grundschuld.
Empfehlung: Suche und prüfe nochmals sorgfältig alle Unterlagen, so z.B. Grundschuldbestellungsurkunde, evtl., Darlehensvertrag, Siicherungsabrede/Zweckerklärung, Korrespondenz ect. Der Sicherungszweck kann auch in einem kurzem Schreiben festgehalten sein, etwa "Die im Grundbuch der Depechemode eingetragene/einzutragende Grundschuld von € xxx dient als Sicherheit des Darlehens von € xxxx, das xxxx am xxxx dem xxx geliehen hat."
Empfehlung: Sofort Rechtsanwalt einschalten.
Die Schulden müssen wohl oder übel zunächst von Dir bezahlt werden und von dem damaligen Lebenspartner eingetrieben notfalls zivilrechtlich eingeklagt werden.