Grundschuld an private Person im Grundbuch Haus eingetragen

2 Antworten

Depechemode: Allein der Sicherungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer bezüglich der Grundschuld.

Empfehlung: Suche und prüfe nochmals sorgfältig alle Unterlagen, so z.B. Grundschuldbestellungsurkunde, evtl., Darlehensvertrag, Siicherungsabrede/Zweckerklärung, Korrespondenz ect. Der Sicherungszweck kann auch in einem kurzem Schreiben festgehalten sein, etwa "Die im Grundbuch der Depechemode eingetragene/einzutragende Grundschuld von € xxx dient als Sicherheit des Darlehens von € xxxx, das xxxx am xxxx dem xxx geliehen hat."

Empfehlung: Sofort Rechtsanwalt einschalten.

Die Schulden müssen wohl oder übel zunächst von Dir bezahlt werden und von dem damaligen Lebenspartner eingetrieben notfalls zivilrechtlich eingeklagt werden.