Haus mit Grundschuld geerbt

3 Antworten

Stargold

Du bist im Eigentums-Übertragungvertrag anstelle deiner Mutter in den Sicherungsvertrag eingetreten. Dazu ist allgemein noch die Zustimmung des Sicherungsnehmers (Bank als Grundpfandrechtsgläubigerin) erforderlich.

Nun lese ich aber, dass die Forderung der Bank gegen deine Schwester längst beglichen ist. Verlange deshalb von der Bank die Löschungsbewilligung für die Grundschuld.

Sollte die Bank noch Forderungen haben, die durch die Grundschuld und eine "erweiterte Sicherungsabrede" gedeckt sind, solltest du dir von der  Bank die Aufschlüsselung und den Grund der Entstehung der Forderung schriftlich bestätigen lassen.

Einer neuen Sicherungsabrede bedarf es auf keinen Fall, selbst wenn noch Forderungen bestehen sollten.

Also wenn ich das jetzt richtig verstehe nützt ihnen die Zweckerklärung meiner Mutter nix? ich möchte natürlich nixht für die Schulden meiner Schwester bürgen, 2011 wurde das Haus überschrieben, jetzt hat der Bankbetreuer gewechselt und sie sind drauf gekommen. wie soll ich mich jetzt verhalten,,kann ich eine Löschung verlangen?


wfwbinder  02.04.2015, 20:36

Siehe meinen Kommentar zu Deinem Kommentar bei meiner Antwort. Deiner Mutter nutz das sowieso nichts, aber ggf. Deiner Schwester, wenn sie bei der Bank noch nicht schuldenfrei ist. Am besten zusammen mit der Schwester zur Bank.

Es gab einen Eigentümerwechsel, da gilt die Unterschrift von Deiner Mutter nicht mehr.

Zwar theoretisch schon, weil die Grundschuld mit weitergereicht wurde, aber die Bank hat gern saubere Akten. Ausserdem hast Du dabei Gelegenheit zu überprüfen, dass die Grundschuld nur für das Darlehen gilt, was Dir auch bekannt ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Früher Revisionsleiter einer Privatbank

stargold 
Beitragsersteller
 02.04.2015, 16:22

Sehe ich das richtig das die Grundschuld ihnen wenig nützt? Kann ich ev. eine Löschung verlangen, mein Vater hatte für meine Schwester gebürgt, aber das Darlehen schon zurückbezahlt, Bank wollte ihn trotzdem nixht rauslassen, Er hat gekämpft,aber wie die Banken so sind, wissen wie ja alle. mein Vater ist 2009 verstorben, dann haben sie meine Mutter neue Zwe ckerklärumg unterschreiben lassen, meine Mutter wusste gar nicht was sie da unterschrieben hat, weil alles ,mein Vater gemacht hat.2011 hat meine Mutter mir das Haus übertragen,meine Schwester bekam Bargeld - Pflichtteilverzicht wurde unterschrieben. jetzt 2015 durch Bankbearbeiterwechsel wollen sie auf einmal von mor noch eine Zweckerklärung.

Snooopy155  02.04.2015, 16:44
@stargold

Wenn das Darlehen schon zurückgezahlt wurde, dann würde ich mal bei der Bank nachfragen für welche Verbindlichkeiten man jetzt noch unterschreiben soll. Möglicherweise hat die Schwester ohne Rücksprache mit den Eltern diese Bürgschaft für weitere Kredite genutzt.

wfwbinder  02.04.2015, 20:35
@stargold

Bist Du sicher, dass Deine Schwester bei denen keine Schulden mehr hat? Wenn das Darlehen zurück gezahlt wäre, dann gäbe es die Löschungsbewilligung.

Das besondere an einer Grundschuld ist, dass sie nicht akzessorisch ist, sondern fiduziarisch. Also wenn mit der ein Darlehen abgesichert wurde, was getilgt ist, aber nun gibt es einen Dispo für das Girokonto, dann braucht man nur eine Zweckerklärung und schon sichert sie den Dispo.