Können sich beide Partner beim Hauskauf ins Grundbuch eintragen lassen bei nur 1 Darlehensnehmer?
Wir (nicht verheiratetes Paar mit 1 Kind) wollen ein Haus kaufen, was ich als alleiniger Kreditnehmer einer Bank finanzieren würde, da meine Partnerin sich derzeit länger ums Kind kümmert ohne Einkommen. Die Bank hat mir bereits eine Kreditzusage gegeben. ich habe allerdings dort nicht gesagt, wer alles ins Grundbuch soll, da ich das für nicht wichtig erachtet habe. Gäbe es hierbei z. Bsp. von Seiten der Bank Probleme, wenn nicht nur der Kreditnehmer sondern auch die Partnerin im Kaufvertrag stünde und mit dem Grundbucheintrag beider Partner? Oder wäre das egal, weil sowieso eine Grundschuld aufs gesamte Objekt eingetragen würde? Und wie würde sowas genau ablaufen (Notar etc...)
3 Antworten
Fangen wir damit an, wie es geht.
Beim Kaufvertrag werden als Käufer Du und Deine Partnerin genannt. Damit wird dann auch jeder zur ideellen Hälfte ins Grundbuch eingetragen.
Vermutlich wird die Bank nichts dagegen haben, aber man sollte es trotzdem mit ihr besprechen.
Es könnte aber auch sein, dass die Bank nicht nur die Genehmigung der Grundschuldeintragung von der Partnerin verlangt, sondern eventuell auch die Mitschuldnerschft, oder Bürgschaft.
Übrigens ist das aucvh nicht die schlechteste Lösung, denn wenn es mal zu einer Trennung käme, hättest Du die gesamten Schulden, aber nur das halbe Haus.
Auf jeden Fall soolltet ihr fesstlegen (schriftlich, am besten notariell beurkundet, was in einem solchen Fall passieren soll. Auch fürden Falldes Todes, denn sie ist kein Erbe von Dir, nur das Kind. Dabei ist natürlich auch zu berücksichtigen, das sie nur 20.000,- Euro Freibetrag bei einer Erbschaft hat. Also Erbe für das Kind ist schon gut, aber evtl. Wohnrecht für die Freundin?
Das wäre übrigens auch meine Lösung statt des gemeinsamen Kaufs der immobilie.
Nur allein kaufen, weil es ja auch allein finanziert wird und im Fall Deines ablebens, wenn das Kind alles erbt, ein Wohnrecht für die Kindsmutter.
Denn zu beachten ist Folgendes im Fallder Trennung, sie wird Ihre Hälfte fordern (und kann das auch) und Du hast die Schulden, ausser man hat es genau abgemacht, wie es gehandhabt werden soll.
friedrich:
Es ist nie auszuschließen, dass sich die Einkommens- und Vermögenssituation der Miteigentümerin in den Folgejahren positiv entwickelt, während das Gegenteil bei dir eintreten könnte. Außerdem gilt es Vermögensverschiebungen unter den Eigentümern zu Lasten des Darlehensgebers entgegen zu wirken. Um das Ausfallrisiko so gering wie möglich zu halten, verlangt der Darlehensgeber grundsätzlich die persönliche gesamtschuldnerische Haftung sämtlicher Eigentümer, vornehmlich bei hohen Beleihungen.
Natürlich können beide im Grundbuch eingetragen werden, auch wenn Du es bisher nicht als wichtig erachtet hast. Die Bank wird aller Voraussicht nach darauf dringen, zwei Schuldner sind für die Bank ein geringeres Risiko.