Umsatzsteuer als in Thailand angestellter Freiberufler?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
ich werde zukünftig als Freelancer über eine gewisse Zeit in Thailand arbeiten.

Aha. Hast Du denn dort eine Betriebsstätte, oder ist die in Deutschland?

Wenn dieser Arbeitgeber keine UST zahlen muss, wird er es auch sicher nicht.

Ich denke Du bist Selbständiger, was hat denn ein Arbeitgeber damit zu tun? Oder meinst DU Auftraggeber?

Um Deine Frage zu beantworten, müssen wir wissen:

Was macht Du eigentlich? Freelancer ist ein Modebegriff, aber kein Beruf. Erbringst Du IT-Leistungen, oder Machst Du Übersetzungen? Beratungsleistungen, oder machst Du Musik?

Gibst Du Deinen Wohnsitz in Deutschland auf, oder gehst Du nur für ein paar Monate nach Thailand, um die Sonne zu genießen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Desory 
Beitragsersteller
 29.12.2018, 14:09

Hoppla da hab ich 2 Sachen vermischt. Also ich habe einen Auftraggeber in Thailand. Ich erbringe IT-Leistungen im Webdesign. Ich wohne in Deutschland und bleibe auch hier. Das Unternehmen ist in Thailand , nicht in Deutschland. Ich arbeite von Zuhause aus.

wfwbinder  29.12.2018, 14:16
@Desory

Das ist zwar ein anderer Fall, als der aus der Frage, aber einfach zu lösen.

Der Ort der sonstigen Leistung ist gem. § 3 a Abs. 2 Thailand, weil der Empfänger der sonstigen Leistung Unternehmer ist.

Damit ist Deine Leistung in Deutschland nicht steuerbar und somit berechnest Du keine Umsatzsteuer.

Dein Vorsteuerabzug für die Rechnungen, die Du selbst bekommst ist dadurch nicht ausgeschlossen.

So einfach ist es, wenn der Fall sauber geschildert wird.

Bring erst mal Ordnung in Deine Schilderung - bei "angestellter Freiberufler" habe ich aufgehört zu lesen.

keine Antwort möglich, da ein Freiberufler nicht angestellt ist.