Wenn du ALG 1 bezogen hast, bist du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, und zwar ab Tag 1 des Bezugs.

Wenn du die Abgabefrist um mehr als 14 Monate verpasst, musst du in der Regel Strafe zahlen – mindestens 25 Euro pro Monat.

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Warum macht er sie nicht selbst? Er kann die letzte Erklärung als Vorlage benutzen und durch die aktuellen Zahlen ersetzen. So schwer ist das nicht. Ich habe noch nie einen Steuerberater bemüht, trotz zwei vermieteter Immobilien. Über Elster sollte das jeder können, der lesen und schreiben kann. Es wird dort ja alles dezidiert erklärt.

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Du hast offensichtlich einen betrügerischen Mieter. Da die Kaution aufgebraucht ist, wird bei dem Mieter vermutlich nichts zu holen sein. ICH würde mir die Schlüssel persönlich zurück holen. Der Mensch wird ja jetzt irgendwo anders wohnen. Adresse beim Einwohnermeldeamt erfragen, hinfahren und die Herausgabe der Schlüssel "nachdrücklich" einfordern. Solche Leute verstehen nur diese "Sprache", wenn du weißt, was ich meine. Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, dass das funktioniert. Für solche Zwecke nehme ich immer einen gut gebauten Begleiter mit.

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Es gibt keine "Umbuchungen"! Du meinst vermutlich eine AUSZAHLUNG. Wenn eine Auszahlung nicht funktioniert, liegt es in der Regel daran, dass dein Guthaben blockiert ist, weil du das Geld bei anderen Transaktionen schon ausgegeben hast, die aber noch nicht verbucht wurden. Oder du hast irgendwelche regelmäßigen Abos laufen. Ich bin mir sehr sicher dass du den Überblick über deine Finanzen verloren hast.

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Das funktioniert nur, wenn die Ehefrau finanziell in der Lage ist, alle Ausgaben auch alleine zu stemmen. Der Ehemann kann nichts steuermindernd geltend machen, wenn die Ehefrau alle Mieteinkünfte vereinnahmt. Das ist nicht möglich.

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Ich komm jetzt mal von der moralischen Seite heran: Wenn "deine Freundin" 22 Jahre mit einem Mann zusammen gelebt hast, wird sie doch seinen Sohn kennen? Oder ist der jetzt irgendwo aus der Versenkung aufgetaucht? Ich würde an ihrer Stelle ein vernünftiges Gespräch mit dem Sohn unter Zuhilfenahme eines Mediators führen.

Ansonsten haben meine Vorredner natürlich Recht: Ohne Testament und Nachweis, dass Dinge der Freundin gehören, gehört dem Sohn alles, was zum Eigentum seines Vaters zugeordnet werden kann. Wenigstens muss deine Freundin nicht die Beerdigung bezahlen.

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Du bist eben auf einer kostenpflichtigen Seite gelandet. Wenn du das Produkt gekauft hast, musst du es bezahlen. Die Schufaauskunft kann man auch kostenlos beantragen. Unter meineschufa.de kann man die Auskunft auch kostenlos bekommen. Dazu muss man aber richtig lesen und sich bis zum kostenlosen Antrag durchscrollen. Das bekommen viele nur nicht gebacken.

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Solange du die Vermietungen nicht gewerblich machst, fällt es vermutlich nicht auf. Ansonsten fällt es bei der nächsten Steuerprüfung auf.

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Ich nehme meine Kontoauszüge und trage in eine Excel Tabelle für jedes einzelne Objekt die Einnahmen und die Ausgaben ein. Dann mache ich noch für das Steuerjahr ein Fahrtenbuch je Objekt. Diese Kosten schreibe ich unter Ausgaben. Das funktioniert seit 25 Jahren einwandfrei und wurde vom Finanzamt noch nie beanstandet. Ich habe wirklich nicht verstanden, was du mit Wirtschaftsplan meinst. Geld, das du physisch im Steuerjahr nicht ausgegeben hast und nicht vereinnahmt wurde, kann auch nicht in der Anlage V erscheinen.

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Es gab und gibt viele verschiedene Vorsorgemodelle. Früher war die fondgebundene Lebensversicherung ein gängiges Modell, die über mindestens 12 Jahre lief, damit sie steuermindernd geltend gemacht werden konnte. Bei Fälligkeit konnte dann zwischen Direktauszahlung des gesamten Betrags oder der monatlichen Rente gewählt werden. Die Rendite war durchschnittlich um die 6 %. Heute würde ich selbst in ETFs fortlaufend investieren und keine Verträge mehr abschließen.

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Da jedes Handy einen Rechner hat, lässt sich das in Sekunden ermitteln, erst Recht, wenn es nur um eine einzige Position geht. Ganz genau verstehe ich das Problem überhaupt nicht 😕

Die Nettosumme ist genannt und der Hinweis auf die 19 % Mehrwertsteuer. Also alle Kriterien erfüllt. Nur wenn die tatsächliche Rechnung kommt, ist die Angabe des Bruttobetrags erforderlich. Für ein Angebot nicht.

Dein Vergleich mit dem Supermarkt hinkt daher gewaltig, denn im Supermarkt wird dir nicht nur ein Angebot gemacht, sondern du bekommst mit dem Kassenzettel die Rechnung, bevor du den Markt verlässt. Außerdem sind im Supermarkt zwei unterschiedliche Steuersätze anzuwenden: 7 % und 19 %. Man kann nicht erwarten, dass jeder den Unterschied kennt.

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Der Inflationsausgleich ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Die kann er an bestimmte Bedingungen knüpfen. Es macht natürlich Sinn, denen nichts zu geben, die sowieso schon mehr bekommen. Das ist ausgleichende Gerechtigkeit. Wer also schon Weihnachts- und Urlaubsgeld bekommt, ist ja schon besser gestellt.

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Die Zeiten, wo der Arzt fußläufig zu erreichen ist, sind lange vorbei. Wer in der Provinz wohnt, ist in der Regel mobil und muss dann eben weitere Anfahrtswege in Kauf nehmen. Nach der Krankenhausreform - wenn sie denn kommt - wird genau das die Regel sein! Dann kannst du auch nicht mehr ins nächstbeste KH fahren. Bei speziellen Operationen wird es dann "unbequem". Mein Schwager ist kürzlich für eine spezielle Operation von Wuppertal nach Frankfurt gefahren, da dort die Spezialisten sitzen.

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Auf dem Kontoauszug steht in der Regel ein Verwendungszweck. Darüber müsstest du ermitteln können, worum es geht. Ansonsten bitte deine Bank um Hilfe. Die Gläubiger werden gerade damit beschäftigt sein, deine Kontaktdaten zu ermitteln und dir dann die Forderung einschließlich Aufwandsentschädigung/Mahnkosten zuschicken.

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Es kommt ausschließlich auf das im Mietvertrag genannte Datum des Mietbeginns an. Wenn der Mietbeginn der 14.02.23 war, ist der Ablauf der Mietbindung der 13.02.25, zu dem du natürlich fristgerecht kündigen musst. Wenn du deine Mietzahlungen immer zum 14. eines jeden Monats leistest, zahlst du am 14.01. bei rechtzeitiger Kündigung die letzte Monatsmiete.

Wenn du aber gleich am 01.03.23 eine erneute volle Monatsmiete gezahlt hast, brauchst du am 01.02.2025 keine Miete mehr zu zahlen.

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