Nennung eines Nettobetrags zulässig?
Moin,
jetzt habe ich mal eine Frage:
eine Hausverwaltung hat eine Erhöhung der Verwaltervergütung auf der nächsten Eigentümerversammlung beantragt.
Genannt wurde nur der Nettobetrag plus 19 % Umsatzsteuer.
Ist das so zulässig?
Muss nicht (auch) der Bruttobetrag genannt werden?
Umsatzsteuer